Hauptausschuss 21.03.05

schon wieder dubioser Auftrag an Kuhn

Das wichtigste Thema des Abends wurde in der nichtöffentlichen Sitzung besprochen. Zu vergeben war ein Auftrag über Architektenleistungen zur Sanierung der Eigenherdschule (9. Bauabschnitt, Sanierung Dach und Fenster des Südflügels) über 34999,47 Euro an das Architekturbüro Kuhn. Ich hatte wie schon in der Vergangenheit die Herstellung der Öffentlichkeit gefordert, was aber von der SPD-geführten Mehrheit abgelehnt wurde. Bürgermeister Blasig gab als Begründung an, es würde über die Höhe des Honorars an Kuhn gesprochen werden. Ich kann deshalb über diesen Aspekt nicht berichten, obwohl er durchaus für die Öffentlichkeit von Interesse wäre, und muss mich auf die Darstellung allgemeiner Verfahrensfragen beschränken, die keinen Bezug zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Büros Kuhn haben.

Wie vor zwei Monaten, als schon einmal ein Auftrag an Kuhn vergeben wurde (siehe Protokoll) legte Blasig eine Beschlussvorlage vor, die die elementarsten Informationen verschwieg. Es waren z.B. keine Angaben enthalten über:

Die Mitglieder des Ausschusses hatten damit keine Möglichkeit, die Höhe des Honorars nachzuvollziehen. Blasig hatte am 7.2.05 für genau diese Mängel bei den Beschlussvorlagen einen dicken Rüffel von Burkardt (CDU), Klocksin (SPD) und mir kassiert (siehe PNN-Artikel) und die Nachreichung der damals fehlenden Unterlagen sowie bessere Unterlagen für die Zukunft versprochen. Bis heute sind beide Versprechen nicht eingehalten worden.

Blasig war auch nicht auskunftswillig bzw. -fähig bei der Frage, die wichtige rechliche Fragen der Auftragsvergabe betrifft. Der Auftrag an Kuhn stützt sich auf einen Rahmenvertrag mit Kuhn, der die gesamte Sanierung der Eigenherschule beinhaltet. Die Honorare für die ersten 9. Bauabschnitte summieren sich auf einen Betrag, der weit über 200000 Euro geschätzt wird (Blasig konnte auf Nachfrage keine Auskunft geben). Dies ist die Schwelle, ab der ein Auftrag üblicherweise europaweit ausgeschrieben werden muss. Blasig hatte diesen Auftrag aber schon 2003 ohne Ausschreibung an Kuhn gegeben. Nun gab er an, sich über die mögliche Pflicht der Ausschreibung keine abschliessenden Gedanken gemacht zu haben. Blasig konnte ausserdem meine Frage nicht beantworten, ob durch die Stückelung des Gesamtauftrages in viele Teilaufträge die Honorarsumme durch die sog. Progression erhöht wird.

Weiterhin interessant war die Mitteilung von Blasig, dass die von mir am 7.2.04 beanstandete Vergabe eines Zusatzauftrages für die Koordinierung von Ingenieurleistungen an Kuhn zurückgezogen wurde. Blasig hat wohl erkannt, dass diese Zusatzleistung in der Grundvergütung enthalten ist und somit nicht zweifach vergeben werden kann. Aber versucht hat er es!

Frau Kimpfel (FDP) beantragte schliesslich, die Entscheidung über den Auftrag auf die nächste Gemeindevertretersitzung zu vertagen und bis dahin eine ordentliche Beschlussvorlage zu erarbeiten. Die SPD/PDS-Mehrheit sprach sich jedoch für eine sofortige Auftragserteilung auch ohne diese Unterlagen aus.

Insgesamt zeigte sich:

J. Banhart, 22.03.05