PNN 12.2.2014

Gericht erklärt Satzung für unzulässig Altanschließer fordern Geld zurück

Region Teltow - Der schon fast zu Ende geglaubte Streit um die Altanschließerbeiträge in der Region Teltow hat neue Nahrung bekommen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ jetzt für unzulässig erklärt. Der Versuch, die fehlerhafte Satzung zu heilen, sei gescheitert. Das sagte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD), der auch Vorsitzender des Zweckverbands ist. Nun bliebe ein halbes Jahr, um eine neue Satzung auf den Weg zu bringen. Misslingt das, droht das finanzielle Aus. Denn dann müssten nicht nur die millionenschweren Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden – auch die Gebühren und Beiträge anderer Kunden könnten dann nicht mehr eingetrieben werden.

„Es ist wie ein Déjà-vu“, sagte Grubert gegenüber den PNN. Erst im November hatten die Mitglieder der Verbandsversammlung nach langem Hin- und Her und mit hauchdünner Mehrheit der Änderung der fehlerhaften Satzung zugestimmt. Vor allem Vertreter aus Stahnsdorf hatten darauf gedrängt, Altanschließer nicht mehr zur Kasse zu bitten.

Nachdem das Gericht die Änderung jetzt als unzureichend zurückgewiesen hat, rechnet Grubert mit neuen Querelen. „Ich bin entsetzt und enttäuscht.“ Ziel des Verbandes müsse es sein, eine gültige Satzung auf den Weg zu bringen.

Allein aus den Altanschließerbeiträgen hat der Zweckverband in der Region Teltow rund acht Millionen Euro eingenommen. Die fordern die Altanschließer weiterhin zurück. Das sagte Andreas Wolf, Sprecher der Altanschließer-Initiative Teltow-Seehof und Mitbegründer der neuen Wählergruppe „Bürger für Bürger“ in Teltow. Alle auf Grundlage der ungültigen Satzung erteilten Bescheide seien aus seiner Sicht ungültig. „Damit müssten alle Altanschließer ihr Gelder zurückbekommen. Das werden wir auch einklagen“, sagte Wolf. tor