PNN 15.10.2013

Behm: Schleuse nicht verkäuflich Verfassungsrechtliche Bedenken ausgemacht

von Tobias Reichelt

Kleinmachnow - Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Verkauf der Nordkammer der Kleinmachnower Schleuse. Das teilte die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Grüne) mit. Demnach wären eine „vollständige Verlagerung von Planung, Ausbau, Unterhalt sowie Finanzierung“ der Schleuse unzulässig, zitierte Behm aus dem Gutachten. „Will der Bund nicht die Zeche zahlen, sollte er die Finger davon lassen und dem Vorschlag der ,Initiative Weitblick’ eine Absage erteilen“, so Behm.

Wie berichtet denkt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) offenbar über einen Teilverkauf der Kleinmachnower Schleuse am Teltowkanal nach. Anlass ist ein Kaufangebot des Vereins „Weitblick“, in dem Vertreter der Wirtschaft zusammenarbeiten. Sie wollen je eine Kammer der Schleusen in Kleinmachnow und Fürstenwalde für je einen Euro kaufen und auf eigene Kosten ausbauen. Innerhalb von sechs Jahren könnte die Nordkammer der Machnower Schleuse auf 130 Meter anwachsen. Angesicht des derzeit geringen Verkehrsaufkommens hatte sich der Bund gegen den Ausbau und für eine Sanierung der Schleuse entschieden.

Zuletzt hatten auch Wasserbauexperten vor einem Verkauf der Schleusen gewarnt. Der Bund wäre dann mitunter nicht mehr verpflichtet, den Verkehr auf dem Kanal überhaupt aufrechtzuerhalten (PNN berichteten). Mehr Chancen sehen sie für eine öffentlich-private Partnerschaft von Bund und Wirtschaft. Demnach könnten sich die Unternehmer verpflichten, die Kostendifferenz von 20 Millionen Euro zwischen Sanierung und gefordertem Ausbau zu übernehmen.

Auch Behm, die bei der jüngsten Bundestagswahl nicht mehr angetreten war, sieht für solch funktionale Privatisierungen Chancen. Der Bund bliebe Eigentümer und ließe einzelne Abschnitte von Privaten betreiben. Doch auch solche Varianten bergen erhebliche Risiken, so Behm. Der Bund oder die Binnenschiffer als Nutzer müssten am Ende wohl doch für den Ausbau draufzahlen. „Der Bund muss sparen und hat bezüglich der Bundeswasserstraßen Prioritäten gesetzt“, sagte sie. „Der Ausbau von Schleusen durch private Investoren würde die Entscheidung ad absurdum führen.“ Tobias Reichelt