PNN 22.8.13

Gericht lässt Altanschließer hoffen

von Tobias Reichelt

Geklärt? Der Streit um Altanschließer-Beiträge wird sich fortsetzen. Sie sollen Geld für Verbände und deren Kläranlagen bringen. Foto: dpa

Verwaltungsgericht kippt Satzung des Zweckverbands „Der Teltow“. Verbandschef Grubert will das Problem zügig lösen

Region Teltow - Es ist ein Punktsieg für die Altanschließer: Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ gekippt. Dem Verband seien bei der Beitragsberechnung Fehler unterlaufen. So seien beispielsweise die Vorteile, die ein Besitzer eines großen Grundstücks gegenüber dem Besitzer eines kleinen Grundstücks durch einen Anschluss erlangt, unzureichend in der Satzung und damit auch bei der Berechnung der Anschließerbeiträge berücksichtigt worden. Das sagte Matthias Scharf, Sprecher am Verwaltungsgericht, gestern gegenüber den PNN.

Für die Altanschließer in der gesamten Region – auch des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ in Nuthetal – dürfte die Entscheidung eine Signalwirkung haben. Denn gegen den Mittelgraben-Verband liegen ähnliche Klagen vor. Auch wenn das Teltower Urteil nicht direkt mit den Altanschließern verknüpft ist, könnten sie davon profitieren, so Gerichtssprecher Scharf. Weil die Satzung aus dem Jahr 2009 für ungültig erklärt wurde, fehle die Rechtsgrundlage für alle Bescheide, also auch die der Altanschließer.

Eine direkte Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, der Verband kann aber einen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.

Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD), der Vorsitzende des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ ist, kündigte genau das an. „Unsere Satzung kann man heilen“, so Grubert. Noch bevor das Urteil rechtskräftig werde, wolle der Verband die Satzung anpassen, um in Berufung gehen zu können. „Dann werden alle Bescheide wieder gültig“ – auch die der Altanschließer, meint Grubert.

Der Streit um die Altanschließerbeiträge sei mit dem aktuellen Urteil also noch nicht vom Tisch, sagte auch Felix von Streit, Geschäftsführer der Mittelmärkischen Wasser und Abwasser GmbH (MWA), die Dienstleister der beiden Wasserverbände ist. „Wir werden versuchen, die neue Satzung noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen.“ Zudem würden alle Beitragsbescheide geprüft. „Wir gehen aber davon aus, dass es keine Bescheidsveränderungen gibt.“ Bei einer ersten Einschätzung seien keine großen Abweichungen festgestellt worden. Das gelte sowohl für die Bescheide der Alt- als auch der Neuanschließer seit 2009.

Die Seite der klagenden Altanschließer ist dennoch optimistisch, sagte Ruth Barthels, Stahnsdorfer SPD-Gemeindevertreterin. Sie ist in einer Klagegemeinschaft vertreten, viele ihrer Mitstreiter haben das Verfahren verfolgt. „Wir sind sehr zufrieden und zuversichtlich.“ Man habe gezeigt, dass die Satzung rechtswidrig sei. Nun wolle man den nächsten Schritt gehen und auch die Altanschließerbeiträge für ungültig erklären.

Im Streit um die Altanschließerbeiträge geht es um viel Geld. So stehen in Teltow Forderungen von rund sieben Millionen Euro im Raum, für den Bereich „Mittelgraben“ sind es rund 2,6 Millionen Euro. Betroffen sind all jene Grundstückseigner, die vor 1990 an ein Abwassernetz angeschlossen waren. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg müssen von ihnen aus Gründen der Gleichberechtigung Beiträge für spätere Investitionen erhoben werden. Fraglich ist aber, ob sie nach so langer Zeit überhaupt noch zur Kasse gebeten werden können. Auf Landesebene wird nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine entsprechende Anpassung des Kommunalabgabengesetzes nachgedacht.

Nachzahlungen könnten aber auch Neuanschließer treffen. Wie berichtet prüft die MWA derzeit, ob auch bei Grundstücksbesitzern, die ihren Anschluss im Zeitraum zwischen 1990 und 2009 erhalten haben, noch offene Forderungen bestehen. Bis November soll die Prüfung abgeschlossen sein.