PNN 22.4.13

Flughafen BER Verdacht der Befangenheit im Schallschutz-Verfahren

von Hagen Ludwig

Reingelegt: Brandenburgs Verkehrsministerium wusste schon 2008, dass der Schallschutz am BER nicht eingehalten werden sollte.

Im Verfahren um den Schallschutz am Flughafen BER hat das Oberverwaltungsgericht den Kleinmachnower Joachim Schossau als ehrenamtlichen Richter zurückgezogen. Der ist sauer.

Kleinmachnow - Wenige Tage vor dem Verfahren zum Schallschutz am Hauptstadtflughafen BER hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den in Kleinmachnow wohnenden Joachim Schossau als ehrenamtlichen Richter wegen möglicher Befangenheit zurückgezogen. Er habe verschwiegen, dass er zuvor ein Positionspapier für einen großzügigen Schallschutz für die Anwohner des Flughafens unterschrieben hatte, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Flughafengesellschaft hatte den Befangenheitsantrag gestellt.

Das Gericht verhandelt am nächsten Donnerstag und Freitag eine Klage von Anwohnern. Sie wollen erreichen, dass der Flughafen mehr in den Schallschutz investiert. Neben drei hauptamtlichen werden zwei Bürger als ehrenamtliche Richter ein Urteil fällen. Davon hängt ab, ob nach jahrelangem Rechtsbruch mit Billig-Schallschutz der 139-Millionen-Etat nun um 305 oder um 571 Millionen Euro aufgestockt werden muss (PNN berichteten).

Joachim Schossau ist Mitglied des SPD-Ortsvereins Kleinmachnow – bis 2010 war er dessen Vorsitzender. Sein Nachfolger an der SPD-Ortsspitze ist Matthias Schubert, der auch der Bürgerinitiative „Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow“ vorsteht.

Gegenüber den PNN sagte Schossau am Sonntag, er könne seine Ablehnung als Richter im aktuellen Schallschutz-Verfahren nicht nachvollziehen. Er selbst sei kein Mitglied der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Fluglärm und in diesem Zusammenhang auch nicht aktiv gewesen. Er räumte jedoch ein, das vom Gericht genannte Positionspapier unterschrieben zu haben. Dabei habe es sich um ein Papier der SPD gehandelt, mit dem der Landesvorstand seiner Partei im Jahr 2011 aufgefordert wurde, sich mit dem Thema Nachtflugverbot und besserem Schallschutz am BER zu befassen. Er stehe auch dazu, dass er das Volksbegehren für ein erweitertes Nachtflugverbot am BER unterschrieben habe. „Um dieses Thema geht es jedoch im aktuellen Verfahren nicht“, so Schossau. Für ihn soll jetzt ein anderer ehrenamtlicher Richter nachrücken.

Der mit dem Schallschutz-Verfahren befasste 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes hatte jüngst die Wannsee-Route gekippt. Danach waren bereits Befangenheitsvorwürfe laut geworden, weil einer der hauptamtlichen Richter einem Kanuverein in Wannsee angehört. In diesem Fall wurde der Vorwurf jedoch zurückgewiesen. Der Berufsrichter sei nur einfaches Mitglied in dem Kanu-Verein, der ohnehin in der Debatte um die Flugrouten durch seine Zurückhaltung aufgefallen sei, hieß es. Hagen Ludwig