PNN 3.11.12

Kleinmachnow galt als reaktionäres Nest

von Ariane Lemme

Eine Lesung erinnert an die Schließung des Grenzübergangs Düppel, Proteste und Schauprozesse

Kleinmachnow - So einfach wollten die Kleinmachnower das nicht hinnehmen: Als vor 60 Jahren – im Oktober 1952 – der Grenzübergang Düppel geschlossen wurde, gingen die Menschen dort auf die Barrikaden. 65 Prozent der damals 13 800 Anwohner arbeiteten Anfang der 1950er Jahre in Berlin – sowohl im Ost- als auch im Westteil der Stadt. Doch trotz Parteihochschule auf dem Seeberg gab es in der Gemeinde nur 200 SED-Genossen. Viel zu wenig nach Ansicht der Parteiführung, Kleinmachnow galt als reaktionäres Nest.

Ein willkommener Vorwand, in Kleinmachnow durchzugreifen, war deshalb eine Gemeindevertretersitzung am 30. Oktober 1952. Unter Punkt sechs der Tagesordnung sollte es um die „Verkehrsregelung am Bahnhof Düppel“ gehen. Nachdem die Grenzpolizei am 2. Oktober mitgeteilt hatte, dass der Übergang nur noch morgens und abends für jeweils zwei Stunden geöffnet sei, mussten die Pendler lange Umwege über Teltow und Babelsberg auf sich nehmen. Dementsprechend groß war das Interesse an der Gemeindevertreterversammlung. Statt wie üblich in der Aula der Eigenherdschule wurde sie in die Kammerspiele verlegt. Auch die 350 Plätze dort reichten nicht aus, mehr als tausend Kleinmachnower kamen, um sich gegen die Einschränkungen am Grenzübergang Düppel zu wehren.

Am Ende der Diskussion stand dann der Beschluss, eine Resolution an die höchste Partei - und Staatsebene zu schicken. Darin forderten die Kleinmachnower, die Grenzbeschränkungen wieder aufzuheben - „mit schwejkschem Unterton“, wie Kathrin Heilmann sagt. Die Kleinmachnower Lehrerin und CDU-Gemeindevertreterin hat ihre Masterarbeit zu den Geschehnissen vor 60 Jahren geschrieben. Ihre Forschungsarbeit ist mittlerweile Grundlage für eine künstlerische Auseinandersetzung mit den Ereignissen: Am heutigen Samstag erinnert eine szenische Lesung um 19.30 Uhr im Kleinmachnower Bürgersaal des Rathauses an die Verhaftungswelle.

„Die Anwohner formulierten die Resolution damals linientreu und hofften leichtgläubig , damit durchzukommen", so Heilmann. Das Argument der Kleinmachnower: Die vielen Pendler könnten ihrem sozialistischen Arbeitsauftrag nicht mehr nachkommen, wenn sie täglich solche Umwege in Kauf nehmen müssten. Der leicht ironische Unterton der „äußerst beunruhigten und um das Gedeihen des sozialistischen Aufbaus besorgten Bevölkerung“ entging den SED-Oberen aber wohl nicht.

Im Anschluss an die Sitzung in den Kammerspielen war ein kurzer Demonstrationszug bis zum Bahnhof Düppel geplant. Doch dazu kam es nicht mehr, vor den Kammerspielen wartete bereits die Polizei. In den folgenden Tagen wurden rund 200 Menschen verhaftet. Ob tatsächlich alle davon bei der Sitzung in den Kammerspielen dabei gewesen waren, sei nicht belegt, so Heilmann.

Das Ganze sei ohnehin nur ein Vorwand gewesen, um den Ort ruhig zu halten und an besonders unliebsame Personen heranzukommen. Neun Einwohnern wurde im Februar 1953 – nach zwei Monaten Untersuchungshaft – der Prozess gemacht. Doch nicht etwa aus politischen Gründen, sondern wegen vorgeschobener wirtschaftlicher Vergehen wurden sie als vermeintliche Saboteure zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Im Höchstfall waren das zehn Jahre. Zugleich wurden den Betroffenen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt: Sie durften nicht mehr wählen, ihr Vermögen wurde eingezogen.

„Bei den Verurteilten handelte es sich um Makler oder Verwalter von Häusern, deren Bewohner in den Westen geflüchtet waren“, so Heilmann. Sie galten damit ohnehin als verdächtig, Westkontakte zu haben. Zugleich hatten sich die Kleinmachnower Verwalter, die nach Heilmanns Einschätzung alle dem im Ort vorherrschenden bürgerlichen Milieu entsprangen, stets dagegen gewehrt, die Mieten für die verwalteten Häuser auf sogenannte Sperrkonten zu überweisen. Über diese Konten verdiente der Staat am Besitz der Westflüchtlinge.

Die Opfer der Kleinmachnower Schauprozesse wurden zum Teil erst in den 1990er Jahren rehabilitiert. „Mit diesen und anderen Schauprozessen wollte die Parteiführung von der eigenen Verantwortung für die ökonomische Fehlentwicklung in der DDR ablenken“, so Heilmann. Auftretende wirtschaftliche Probleme seien auf die angebliche Sabotage der Angeklagten zurückgeführt worden.

Dementsprechend wurden auch die neun Kleinmachnower – darunter eine Frau – hauptsächlich auf der Grundlage von Artikel 6 der DDR-Verfassung verurteilt: Von „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristischer Propaganda sowie Kriegshetze“ war in der Anklage zu lesen.