PNN 30.7.12

Nur noch leichte Hoffnung

Flugroutenstreit: Urteil des Gerichts am Dienstag

Kleinmachnow/Leipzig - Sie lassen nicht locker: Zwei Tage lang haben die Gemeinde Kleinmachnow, ihre kommunale Wohnungsgesellschaft und mehrere Anwohner ebenso wie andere Anrainer-Kommunen des Hauptstadtflughafens Anfang Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekämpft und argumentiert. Ihr Ziel ist ein neues Genehmigungsverfahren für den Flughafen, weil sie sich beim Thema Flugrouten getäuscht sehen. Am morgigen Dienstag um 10 Uhr wollen die Leipziger Richter nun ihr Urteil verkünden. Obwohl sie die Hoffnung noch nicht vollständig aufgegeben haben, müssen sich die Kläger auf eine weitere Schlappe einstellen. Bereits während der mündlichen Verhandlung am 3. und 4. Juli hatte der 4. Senat wenig Bereitschaft gezeigt, den Planfeststellungsbeschluss für das ramponierte Vorzeigeprojekt zu kippen.

In der Planfeststellung war als Grobplanung festgehalten, dass die Flugzeuge von den beiden Pisten des neuen Flughafens Schönefeld schnurgerade abfliegen – obwohl die Deutsche Flugsicherung betont hatte, dass die Routen aus Sicherheitsgründen abknicken müssen. In diesem Sinn legte der Bund schließlich vor etwa einem halben Jahr Routen fest, die stark von der Grobplanung abweichen. Künftig werden Tausende Anwohner überflogen, die jahrelang glaubten, von diesem Lärm verschont zu bleiben.

Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Rüdiger Rubel hätte jedoch auch derjenige gegen die Planfeststellung klagen können, der nur möglicherweise betroffen sei. „Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, ins Blaue hinein zu klagen“, entgegnet Michael Lippoldt, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. „Ich erlebte ein absolutes Desinteresse an den Fakten“, hatte er am Ende der Verhandlung kritisiert. „Wenn sich der Eindruck bestätigt, dann wäre es eine bittere Enttäuschung“, sagt Lippoldt.

Nach Einschätzung des brandenburgischen Infrastrukturministeriums und des Flughafenbetreibers müssen sich die Kläger jedoch darauf einstellen: „Die Hauptfrage ist: Wird das gesamte Genehmigungsverfahren infrage gestellt – das sehe ich nicht“, so Staatssekretär Rainer Bretschneider. Auch der Sprecher des Flughafens, Ralf Kunkel, sieht in diesem Fall keine dunklen Wolken am Horizont: „In der mündlichen Verhandlung hat sich nicht abgezeichnet, dass der Senat von seiner bisherigen Linie abweicht.“

Kläger-Anwalt Mathias Hellriegel sieht dennoch zumindest Chancen für einen Teilerfolg: „Ich habe noch leichte Hoffnung, dass die Richter den unabhängigen Parallelbetrieb auf den beiden Start- und Landebahnen untersagen könnten.“ Dadurch würde die Flugkapazität eingeschränkt und die Lärmbelastung wesentlich geringer ausfallen. Die Flugroutengegner haben ebenso wie Anwalt Hellriegel angekündigt, im Fall einer Niederlage Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen: „Die Karlsruher Richter sind näher an den Menschen dran“, so Lippoldt. „Bei uns besteht die Absicht, weiterzumachen.“dpa/ldg