PNN 4.7.12

 

Enttäuschung und Unverständnis Kleinmachnower denken über weitere Schritte nach

von Ariane Lemme

Berlin / Kleinmachnow – Zuversichtlich war eine kleine Kleinmachnower Delegation – unterstützt von Teltower Fluglärmgegnern – am Dienstag nach Leipzig gereist. Für sie steht fest, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen Schönefeld rechtswidrig zustande gekommen ist, weil dort als Prognose nur von Geradeausflügen ausgegangen wurde und die Region Teltow nicht beteiligt wurde. Deshalb hatten auch die Gemeinde Kleinmachnow, deren kommunale Wohnungsgesellschaft und einige Anwohner Ende 2010 Klage eingelegt. „Unsere Forderungen sind weitreichend, aber die logische Konsequenz, wenn Recht und Gesetz gelten sollen“, sagte Michael Lippoldt von der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Fluglärm vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. Doch nach der ersten Runde der Anhörung stand Kleinmachnow ein wenig da wie die deutsche Nationalmannschaft im EM-Halbfinale: „2:0 nach nur 20 Minuten“, befand Lippoldts Mitstreiter Matthias Schubert. Denn der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel hatte gleich zu Beginn der Verhandlung klar gemacht, dass die Betroffenen schon viel früher hätten klagen können. Grundsätzlich hätten alle Kommunen im Umfeld des Flughafens damit rechnen müssen, überflogen zu werden, argumentierte er.

Das Urteil stehe offenbar schon fest, sagte Renate Bartel von der Teltower Initiative bereits in der Mittagspause resigniert. „Dass die Anwohner jahrelang von falschen Abflugrouten ausgegangen sind, spielt für die Wiederaufnahme der Klage nicht mal eine Rolle!“ Am meisten ärgert sich Bartel über den Anwalt der Gegenseite, Klaus-Peter Dolde. Kleinmachnow werde auch nach aktuellem Stand der Routenplanung nicht überflogen, hatte der während der Anhörung am Vormittag gesagt.

„So blauäugig, zu glauben, dass wir die Flughafeneröffnung verhindern könnten, sind wir nicht“, argumentierte Gewog-Chef Christian Fischer. Wichtig sei aber, dass die Gemeinde, die nach aktuellem Stand mit rund 85 Überflügen täglich betroffen ist, am Verfahren beteiligt werde. Als das Gericht am Abend die Beweisanträge der Kläger weitgehend ablehnte, war Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben. „Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass beim Planfeststellungsverfahren die Anwohner nicht getäuscht wurden, wäre das ein herber Rückschlag", sagte er. Kläger-Anwalt Philipp Heinz blickte bereits voraus. Wenn der Senat die Klagen abweise, müsse darüber nachgedacht werden, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen, sagte er. Ariane Lemme