PNN 8.6.12

&xnbsp;"Altanschluss- Gebühren intransparent" Wohnungsbauverbände üben scharfe Kritik

von Ariane Lemme

Potsdam-Mittelmark - Als undurchsichtig bewertet der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) die Erhebung von Altanschließergebühren. Die Kritik zielt vor allem in Richtung Landespolitik. Die müsse vor allem die Verjährungsfristen neu regeln anstatt das Thema auszusitzen, sagte Maren Kern, BBU-Vorstandsmitglied, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Potsdam. Auf Wohnungsunternehmen und Grundstückseigentümer in Brandenburg kämen Forderungen von insgesamt 60 Millionen Euro zu. Niemand wisse aber, ob der Betrag den tatsächlichen Kosten der Zweckverbände entspreche.

Die Kritik des Dachverbands teilt auch Michel Kuschel von der Teltower Wohnungsbaugesellschaft (WGT). „Wenn das Geld den Zweckverbänden all die Jahre gefehlt hätte, müssten die heute faktisch pleite sein.“ Auch Anja Zander von der Stahnsdorfer Woges zweifelt an der Rechtmäßigkeit. In den vergangenen 20 Jahren hätten schließlich auch die Altanschließer die laufenden Gebühren bezahlt, zumindest diese Beträge müssten bei den Nachzahlungen angerechnet werden. Enttäuscht sei sie vor allem von der Linken, die vor der Wahl versprochen hätten, sich gegen die Gebühr einzusetzen.

Wie berichtet kommen auf Grundstückseigentümer und Wohnungsunternehmen teilweise deftige Nachzahlungen zu: Seit 2009 müssen die Wasserzweckverbände nach einem Gerichtsurteil Kosten für neue Anlagen auch auf Altanschließer umlegen – auch wenn die bereits vor 1990 für ihre Anschlüsse bezahlt haben. Die Betroffenen können Widerspruch dagegen einlegen. Die Quote liegt nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) bei rund 80 Prozent, doch tatsächlich zu klagen kann für die Altanschließer riskant sein. Unterliegen sie, zahlen sie am Ende noch die Prozesskosten. In Kommunen wie Teltow und Kleinmachnow werden deshalb Musterklagen angestrebt.

Scheitern die, könnten auch Mieter die Kosten zu spüren bekommen, warnen die Wohnungsunternehmen. Investitionen und Instandhaltungen müssten dann ausgesetzt werden. „Das trifft auch Bauarbeiter und Handwerker“, so Kern. Insgesamt sieht er 5 000 Arbeitsplätze davon betroffen. In Teltow und Werder (Havel) ließen die Wohnungsunternehmen bislang offen, ob die Kosten am Ende umgelegt werden. Auf die Betriebskosten können die Altanschließer-Gebühren an sich nicht aufgeschlagen werden, qua Gesetz handelt es sich nicht um laufende, sondern einmalige Kosten. Ariane Lemme