PNN 16.7.11

 

Gerichtsverfahren zur Schleuse eingestellt

von Hagen Ludwig

Land zieht Klage gegen Ausbaustopp in Kleinmachnow zurück, will jedoch weiter die 190-Meter-Kammer

Kleinmachnow - Das Land Brandenburg hat bereits im Mai seine Klage gegen den Ausbaustopp für die Schleuse Kleinmachnow zurückgenommen. Das wurde erst am gestrigen Freitag durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm an die Bundesregierung öffentlich. Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann, erklärte, das Verfahren sei durch Gerichtsbeschluss vom 13. Mai eingestellt worden, weil das Land die Klage zurückgenommen habe.

Wie berichtet, hatte sich der Bund im November 2010 von den Plänen zum Ausbau einer Kleinmachnower Schleusenkammer von 85 auf 190 Meter Länge verabschiedet und lediglich eine Sanierung angekündigt. Umweltschützer hatten massiv gegen das 48 Millionen Euro teure Projekt protestiert. Als Grund für seine Entscheidung nannte Minister Peter Ramsauer (CSU) Einsparungen von etwa 20 Millionen Euro. Zudem werde der auf dem Teltowkanal zugelassene Schiffsverkehr auch ohne Ausbau möglich sein. Das Land Brandenburg hatte gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geklagt und davor gewarnt, Investitionen in die brandenburgischen Wasserstraßen zu vernachlässigen.

Behm bezeichnete den Rückzug der Klage als eine gute Nachricht. „Offenbar ist die Landesregierung zur Vernunft gekommen und hat eingesehen, dass so ein unsinniges Projekt nicht weiter vorangetrieben werden darf“, so Behm. Sie wundere sich jedoch darüber, dass dieser Schritt bisher nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. „Klammheimlich hat das Land diesen Schritt vollzogen“, sagte Behm.

Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider (SPD) bestätigte gestern den PNN die Rücknahme der Klage. Grundsätzlich bliebe es jedoch bei der Position des Landes. Die Landesregierung habe allerdings eingesehen, dass sie mit der Klage formaljuristisch keine Chance habe. „Das Land hat zwar einen Anspruch auf vernünftige verkehrspolitische Entscheidungen – das ist aber juristisch nicht einklagbar“, so Bretschneider. Man habe damit auf entsprechende Hinweise des Verwaltungsgerichtes reagiert.

Politisch plädiere das Land weiterhin dafür, dass die Schleuse wie ursprünglich vorgesehen auf eine Länge von 190 Meter oder als Kompromiss zumindest auf 115 Meter ausgebaut werden sollte. Juristisch gesehen sei das Land jedoch in seinen Rechten nicht betroffen, unter anderem weil es keine Grundstücke an der Schleuse besitze, so Bretschneider. Anders liege die Betroffenheit beim Hafenbetreiber Königs Wusterhausen, der seine Klage gegen den Ausbaustopp aufrecht halte.

Der Streit um die Schleuse geht also weiter. Zuletzt hatten Wirtschafts- und Bauverbände am Rande der Potsdamer Verkehrsministerkonferenz im April die Wiederaufnahme der Ausbaupläne gefordert. Das jetzige Schleusenaufkommen liege bei rund einer Million Gütertonnen und könnte durch einen Ersatzneubau auf das Fünffache gesteigert werden, erklärte Axel Wunschel vom Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg.

Entschiedener Widerspruch kam daraufhin von der Bürgerinitiative „pro Kleinmachnower Schleuse“. Deren Vertreter Gerhard Casperson erklärte: „Die ursprünglichen Planungen zum Ausbau der Machnower Schleuse auf 190 Meter Länge beruhten auf der Prognose, dass im Jahr 2010 zehn Millionen Gütertonnen pro Jahr geschleust werden müssten.“ Die Deutsche Binnenrederei hoffe nun lediglich, dass 2011 das Güteraufkommen auf über eine Millionen Tonnen gesteigert werden kann, also zehn Prozent der ursprünglich geplanten Menge, so Casperson.