PNN 11.9.10

 

Von Hagen Ludwig

Gemeinden beim Baumschutz gefordert

Landkreis bereitet eine neue Satzung vor – die gilt aber nur noch für die Außenbereiche (11.09.10)

Potsdam-Mittelmark - Nur sieben Städte und Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben derzeit eine eigene Baumschutzsatzung. Die anderen Kommunen müssen sich jetzt beeilen, wenn sie das Grün in ihren Innenbereichen auch weiterhin schützen wollen. Ende 2010 läuft die Brandenburgische Baumschutzverordnung – wahrscheinlich ersatzlos – aus. Darauf hat der Landkreis bereits reagiert und eine eigene Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung der Bäume erlassen. Sie ist laut Günther Kehl von der Unteren Naturschutzbehörde identisch mit der Landesverordnung, gilt allerdings auch nur bis Ende 2011. Damit sollte ein Jahr Zeit gewonnen werden, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Derzeit wird zwar eine neue Gehölzschutzverordnung des Landkreises vorbereitet – sie soll aber nur noch für die Außenbereiche gelten. Hausgrundstücke und die Innenbereiche in den Städten und Gemeinden würden dann nicht mehr vom Landkreis geschützt. Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips wären dann allein die Gemeinden für diese Bereiche zuständig, so Kehl. Er verweist darauf, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit für die Gemeinden eröffnet hat, eigene Gehölzschutzsatzungen zu erlassen. Auch nach Ansicht der Landesregierung sei es zweckmäßig, dass die Gemeinden die Belange des Baumschutzes in ihren Innenbereichen selbst regeln.

Jede Kommune habe eine eigene Spezifik, die in den jeweiligen Satzungen berücksichtigt werden kann, sagte Kehl. So gebe es in den typischen Waldgemeinden andere Bedingungen als in der Obstbauregion um Werder (Havel). Michendorf habe das zum Beispiel in seiner Satzung berücksichtigt und zusätzlich die ortsbildprägende Kiefer unter Schutz gestellt. Von der derzeitigen Landesregelung wird diese Baumart auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnhäusern nicht erfasst.

Neben Michendorf haben bisher die Gemeinden Kleinmachnow, Schwielowsee, Seddiner See, Nuthetal, Treuenbrietzen und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde eine eigene Baumschutzsatzung. Teltow ist ein Sonderfall. Das Amtsgericht hat das städtische Regelwerk Anfang Juli dieses Jahres für ungültig erklärt. Nach Auffassung der Richter hat die Stadt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, weil sie einheitlich Bäume unter Schutz stellte, die auf Brusthöhe mehr als 30 Zentimeter Umfang haben. Nun soll für Teltow eine präzisierte Satzung aufgestellt werden.

Für die Gehölze im Außenbereich könnten die Gemeinden mangels Rechtsgrundlage jedoch keine eigenen Satzungen erlassen, so Kehl. Dafür sei der Landkreis zuständig und dieses Ziel werde mit der neuen Satzung verfolgt. Darin sollen laut vorliegendem Entwurf jetzt auch Hecken erfasst werden, um die Erosionsgefahr auf landwirtschaftlichen Flächen zu verringern und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern. Damit gebe es dann auch die Möglichkeit, neue Hecken im Zuge von Ersatzmaßnahmen anzupflanzen, so Kehl.

Der Entwurf der mittelmärkischen Gehölzschutzsatzung wird derzeit in den Fachausschüssen des Kreistages beraten. Vor der Beschlussfassung durch den Kreistag muss unter anderem die Öffentlichkeit beteiligt werden. Im Zuge dessen wird der Satzungsentwurf auch in den Gemeinden ausgelegt.