PNN 25.05.09

 

Kitagebühren im Vergleich

Elf Kommunen, elf verschiedene Ansätze Betreuungskosten zu berechnen – was der Kindergarten kostet (26.05.09)

Was kostet die Kinderbetreuung in Potsdam und der Umgebung? Jede Kommune kann ihre eigene Satzung für die Betreuungskosten aufstellen. Das ist inzwischen üblich und in jeder wird es auch anders gehandhabt. Nur wenig ist gleich: Alle verlangen Geld für die Betreuung, die Kindergrippenbetreuung (0 bis 3 Jahre) ist einige Euro teurer als der Kindergarten (3 bis 6 Jahre) und alle gewähren Nachlässe für weitere Kinder. Groß sind dafür die Unterschiede bei der Berechnung: Mal wird ein pauschaler Prozentsatz vom Gehalt als Gebühr berechnet, mal gelten Netto und mal Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage und in einer Stadt dürfen die Träger sogar selbst festlegen, wie viel die Eltern bezahlen müssen. Während Potsdam und Berlin vor allem Geringverdienern unter die Arme greifen, unterscheiden andere Kommunen wie Beelitz oder Nauen bei Besserverdienern nicht mehr. Ein Vergleich der Kitasatzungen und den daraus resultierenden Kosten:



POTSDAM

Die Landeshauptstadt hat ein breit gefächertes System für ihre Kitas, die bis auf eine alle in freier Trägerschaft sind. Dennoch gilt für alle eine Berechnungsgrundlage: die Kitagebührensatzung, die von den Stadtverordneten beschlossen wird. Als Bemessungsgrundlage für die monatliche Gebühr gilt das Jahresbruttoeinkommen der Eltern.



BERLIN

Die Bundeshauptstadt arbeitet nach einem ähnlichen System wie Potsdam. Das Bruttojahreseinkommen der Eltern gilt zur Berechnung. Ab einem Einkommen von 1875 Euro monatlich muss gezahlt werden, ab 6775 Euro wird nicht weiter differenziert – dann ist der Höchstsatz von 405 Euro für eine Acht-Stunden-Betreuung erreicht. Das Besondere in Berlin: Es gibt ein kostenloses Vorschuljahr.



WERDER (HAVEL)

Die Blütenstadt Werder hat ein seltenes System der Berechnung von Kitagebühren. Die Kosten der Eltern berechnen sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Die Kitagebühren liegen deutlich unter denen von Potsdam.



BRANDENBURG (HAVEL)

In der Stadt Brandenburg gibt es etwa 40 Kindertagesstätten – und alle dürfen ihren eigene Kostensatz festlegen. Die Entgeltordnung der Stadt gilt seit Anfang 2000 und ist noch in Mark verfasst, weil sie nicht mehr benötigt wird, so Norbert Plaul von der Verwaltung. Brandenburg hat nur noch eine kommunale Kita, die auf dieser Grundlage die Gebühren berechnet. Alle anderen würden in Abstimmung mit dem Jugendamt die Kostensätze für die Kinderbetreuung festlegen. Einzige Bedingung: Die freien Träger müssen sich an der städtischen Satzung orientieren.



TELTOW

Eltern in den acht kommunalen Kitas von Teltow müssen ihr Bruttogehalt bei der Berechnung der Kosten angeben. Danach ergibt sich der Wert für sechs Stunden. Wer acht braucht, muss 15 Prozent Aufschlag zahlen. Gezahlt werden muss ab einem monatlichen Einkommen von 1176 Euro, bei 7823 Euro ist der Höchstsatz von 230 Euro erreicht.



KLEINMACHNOW

Monats-Brutto minus Lohnsteuer, private Krankenversicherung, Solizuschlag, Kirchensteuer und Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen ist gleich die Berechnungsgrundlage für die Kitagebühren – auch in Kleinmachnow wird nicht pauschal vom Bruttolohn berechnet, sondern die Einkommenssituation differenzierter bewertet. Acht kommunale und vier freie Kitas gibt es. Ergebnis: Teuer für Geringverdiener. Berechnet wird ab 614 Euro, bei knapp 8000 Euro ist der Höchstsatz von 346 Euro erreicht.



NAUEN

In Nauen haben Vielverdiener gute Karten. Denn der Höchstsatz ist ab einem Jahresbrutto von 45 000 Euro erreicht. Berechnet werden die Gebühren nach der Formel: Bruttogehalt minus 25 Prozent.



LUDWIGSFELDE

Anderer Landkreis (Teltow-Fläming), aber kein anderes Gesetz: Die Berechnung ist einfach. Es gilt das Jahresbrutto, aus einer Tabelle ist der Beitrag schnell ersichtlich. Die Stadt betreibt acht Kitas in eigener Trägerschaft, vier sind frei. Für sie gelten dieselben Bedingungen. Die Satzung beginnt bei einem Jahresbrutto von 8000 Euro und endet bei 73 100 Euro.



MICHENDORF

Was am Anfang des Monats vom Arbeitgeber überwiesen wird, ist maßgeblich für die Kita: Netto heißt die Formel, nach der seit 2004 in Michendorf die Kitakosten für Eltern errechnet werden. Dabei gilt ein Höchstsatz von 250 Euro. Berechnet wird ab 650 Euro netto monatlich, 5000 Euro ist der Höchstsatz. Bei den gewählten Rechenbeispielen schneidet Michendorf im Schnitt am preiswertesten ab.



SCHWIELOWSEE

Die Gemeinde Schwielowsee hat als einzige der untersuchten Satzungen einen festen Prozentsatz vom Gehalt als Kitagebühr festgesetzt – damit gibt es weder Mindest- noch Obergrenze bei der Bezahlung in den Kitas der Gemeinde. Als Grundlage gilt das Nettoeinkommen: Jeder, egal ob Gering- oder Vielverdiener, muss fünf Prozent des Nettoeinkommens für eine Sechs-Stunden-Betreuung überweisen. Wer acht Stunden braucht, muss zehn Prozent Aufschlag bezahlen.



BEELITZ

Beelitz hat drei Kitas, die Berechnung erfordert – im Verhältnis zu anderen Satzungen – ein mathematisches Diplom. Die Gleichung lautet: Nimm das Monatsbrutto, ziehe pauschal 25 Prozent ab und berechne davon je nach Gehaltsstufe zwischen 2,9 und 4,4 Prozent als monatlichen Kitabeitrag für eine Sechs-Stunden- Betreuung. Wer acht Stunden benötigt, muss diesen Wert auf 120 Prozent erhöhen. Der geringste Prozentsatz gilt für Einkommen bis 1500 Euro, ab 3500 Euro werden 4,4 Prozent fällig. Allerdings gelten 25 Euro als Mindest- und 210 Euro als Höchstgebühr. Jan Brunzlow