PNN 18.03.09

 

Kleinmachnow verordnet sich Siesta

Neues Ordnungsgesetz: Samstag von 13 bis 15 Uhr Ruhezeit, Hunde ausführen nur noch mit Tüte (18.03.09)

Kleinmachnow - Die Kleinmachnower bekommen eine zusätzliche Mittagsruhe verordnet: An Samstagen sollen Heckenscheren, Rasenmäher oder andere Lärmquellen zukünftig von 13 bis 15 Uhr schweigen, dafür sprachen sich die Gemeindevertreter mit großer Mehrheit in ihrer jüngsten Sitzung des Hauptausschusses aus. Bereits in der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter am Donnerstag soll auch über alle weiteren Änderungen der neuen ordnungsbehördlichen Verordnung abgestimmt werden.

Innerhalb von 16 Jahren ist es bereits das vierte Mal, dass die Kleinmachnower Verwaltung ihre Sammlung von Ge- und Verboten aktualisieren muss. Darin festgeschrieben ist unter anderem der Umgang mit Wildtieren, Hundekot, Schmierereien, Straßenmusikern und Jugendlichen auf Kinderspielplätzen. Bei Verstößen kann das Ordnungsamt bis zu 1000 Euro kassieren, womit das Hobby Autopflege in freier Natur schnell zum teuren Spaß werden kann: Denn Benzin, Öl oder Waschmittel dürfen dabei nicht in den Boden fließen. Ebenfalls ausdrücklich verboten, wird mit der Novelle das Parken auf bzw. Befahren von öffentlichen Grünflächen mit Fahrzeugen.

Hundebesitzer müssen in Zukunft vorsorgen: Eine Leine und entsprechende Reinigungsutensilien für die Hinterlassenschaften des Vierbeiners müssen vorgezeigt werden können und im Bedarfsfall zum Einsatz kommen. So gilt es Hunde anzuleinen, sollten sich andere Spaziergänger durch das freilaufende Tier belästigt fühlen. Ebenfalls unter Strafe steht das Wegwerfen von Dosen, Zigarettenstummeln oder sonstigem Abfall in Kleinmachnows Straßen- oder Grünlandschaft. Öffentliche Mülleimer dürfen nicht für den privaten Hausmüll genutzt werden.

Sehr genau wird die neue ordnungsbehördliche Verordnung bei der Vorgaben zu Aussehen und Montage von Hausnummern: In Paragraph sieben heißt es: Die Hausnummer ist Pflicht. Dabei gilt: schwarze Ziffern (Latein) auf hellem Grund, mindestens fünf Zentimeter groß.

In löchrigen Siedlungsstraßen zwar beliebt aber nicht rechtens ist das eigenhändige Auffüllen der Schlaglöcher mit Gartenabfällen. Diese gehören auf den Kompost und der Kompost ausschließlich in den eigenen Garten, nicht in den Wald. Wichtig dabei: Der Kompost darf nicht als Nahrungsquelle für Tiere dienen, denn das „füttern freilebender Wildtiere mit Essensresten ist nicht gestattet“, heißt es in Paragraph elf. Das zielt vor allem auf Wildschweine, die mit einem festen Zaun vom Grundstück ferngehalten werden sollen, wurde im Hauptaussschuss klargestellt. Eichhörnchen oder Vögel seien von dieser Regel freigestellt.

Untersagt sind ausdrücklich Schmierereien. Auch das Zelten auf öffentlichem Grün ist verboten. Von der Gemeinde gepflanzte Bäume und Sträucher dürfen weder ausgebuddelt, noch beschädigt oder durch eigene Pflanzen ergänzt werden.

Auf Kinderspielplätzen gilt zukünftig eine Altersgrenze bis 12 Jahren, lediglich Aufsichtspersonen dürfen älter sein. Ab 22 Uhr ist der Aufenthalt gänzlich verboten. Lärm soll vermieden werden: Glascontainer sind nur wochentags und am Samstagvormittag zu nutzen. Gartengeräte und sonstige Maschinen dürfen in der Woche erst ab 7 Uhr und nur bis spätestens 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Tobias Reichelt