PNN 22.01.09

 

Mehr Geld für mehr Qualität

Landkreis stellt neue Richtlinie für Tagespflege vor - Gehaltssprünge von 600 bis 1400 Euro sind möglich

Potsdam-Mittelmark - Die Bezüge der Tagespflegeeltern im Landkreis sollen steigen. Gestern präsentierte Thomas Schulz, Leiter des Fachbereiches Soziales im Kreis, die neue Förderrichtlinie für die Tagespflegestellen. Demnach sollen jetzt rund 900 000 Euro aus dem Kreishaushalt zusätzlich an die Tagesmütter und -väter fließen. Je nach Qualifikation bedeutet dies einen Gehaltszuwachs von mindestens 600 und maximal 1400 Euro brutto im Monat bei fünf zu betreuenden Kindern. Rückwirkend soll dies bereits vom 1. Januar an gelten. Kommende Woche soll der Jugendhilfeausschuss über die Richtlinie entscheiden.

„Ich bin sicher, dass es zu einem positiven Beschluss kommt“, erklärte Thomas Schulz gestern im Landratsamt. Mit der Richtlinie reagiert der Kreis mit einiger Verspätung auf eine Novelle des Kinderförderungsgesetzes im Bund, welches bereits seit 1. Januar in Kraft getreten ist. Festgeschrieben ist darin unter anderem, dass die Bezahlung der Tagespflegeeltern steigen soll. Gleichzeitig werden für sie aber auch Steuern, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Dies blieb vielen bisher weitestgehend erspart, da sie kostenfrei über ihren Ehepartner familienversichert waren und sich steuerfrei in einer Grauzone bewegten.

„Nun wird die Tagespflege ein anerkannter Beruf“, so Schulz. Damit stiegen jedoch auch die Ansprüche an die Tagespflegeeltern. Gleichzeitig sollen Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. „Wir wollen Qualität bei der Erziehung der Kinder“, sagte Schulz. Künftig sollen die Tagespflegestellen deshalb in vier Entgeltstufen unterschieden werden: Tagesmütter und -väter, die ohne erzieherische Ausbildung sind und lediglich einen Schnellkursus über 24, 104 oder 160 Stunden absolviert haben, sollen einen Stundenlohn von 3,05 Euro pro Kind erhalten. Von insgesamt 179 Tagespflegestellen im Kreis trifft dies auf 135 zu.

Je nach Kursus können Tagesmütter bis zu fünf Kinder betreuen. So können sie im Monat maximal 2562 Euro brutto verdienen. Tagespflegeeltern mit einer Ausbildung zur Säuglings- und Kinderkrankenschwester sollen einen Stundenlohn pro Kind von 3,58 Euro erhalten. Wer ein pädagogisches Fachschul- oder Hochschulstudium absolviert hat, steigt auf 3,82 Euro pro Stunde und Kind. Eine vierte Gruppe bilden die pädagogischen Fachkräfte mit integrativem Betreuungsangebot und Tagespflegestellen, die anderen Tagesmüttern- und -vätern beratend zur Seite stehen. Sie sollen künftig 4,02 Euro erhalten. Damit bleibt der Landkreis unter dem von den Tagespflegeeltern geforderten Stundensatz von 4,20 Euro pro Kind. Eine Summe, die auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) empfahl. Denn vom Stundenlohn müssen neben den Steuern und Sozialabgaben auch Kosten für Strom, Wasser, Lebensmittel, Spielzeug usw. getragen werden.

Deshalb will der Kreis bei den Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen unterstützen. Sie sollen je zur Hälfte bis zu einem Betrag von 80 bzw. 117 Euro übernommen werden. Weiterhin komplett zahlt der Kreis die Unfallversicherung. „Damit wollen wir die Diskussionen beruhigen, dass die Tagesmütter vor dem Bankrott stünden“, erklärte Schulz.

Überlegungen der Kleinmachnower, ihre Tagespflegestellen zusätzlich zu unterstützen, wollte Schulz nicht kommentieren. Sollte Kleinmachnow jedoch wie geplant rund 50 Cent pro Stunde und Kind draufzahlen, würden Tagesmütter mitunter mehr Geld verdienen, als Kita-Erzieher, erklärte Schulz. Tobias Reichelt