PNN 20.12.08

 

Straßenbanner verbannt

Kleinmachnow beschließt Regeln für Werbeanlagen / In Dreilinden ist am meisten erlaubt

Kleinmachnow - Ob groß ob klein, ob leuchtend am Haus oder angebracht am Zaun – Werbung in der Gemeinde ist allgegenwärtig. In Kleinmachnow formuliert nun eine Werbeanlagensatzung, wo in welcher Form und Größe zukünftig geworben werden darf. In ihrer jüngsten Sitzung stimmten Kleinmachnows Gemeindevertreter mehrheitlich für die vom Rathaus vorgeschlagene Satzung. Erste Konsequenz: Ab 1. Januar sind Werbebanner, die quer über Kleinmachnows Straßen angebracht sind, verboten.

Ausnahmen für Straßenbanner gebe es nicht, erklärte Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) in der Sitzung. „Entweder alle oder niemand“, so Blasig. Damit müssen sich nicht nur Betriebe und Unternehmen neue Orte für ihre alten Straßenbanner suchen, sondern auch Kleinmachnower Schulen. Für alle anderen bekannten und bereits genehmigten Werbeanlagen gebe es Bestandsschutz, erklärte Blasig. Schilder, Plakate oder Fahnen, die ohne Genehmigung angebracht wurden oder werden, gelten laut Werbeanlagensatzung nun als Ordnungswidrigkeit. Die Strafen sind teilweise drastisch: Bis zu 10 000 Euro kann ein Verstoß kosten.

„Die Satzung gibt der Gemeinde bessere Möglichkeiten, bei überdimensionierter Werbung zu handeln“, verteidigte SPD–Fraktionschefin Susanne KrauseHinrichs die Satzung in der Gemeindevertretung gegen die Kritik des Grünen-Politikers Axel Mueller. Der befürchtet, dass gerade mit der Satzung mehr und größere Werbung zu sehen sein könnte. Denn um zu regeln, wo in Zukunft wie geworben werden darf, wurde die Gemeindefläche in drei Kategorien unterteilt: Wohngebiete, Einkaufs- und Servicezentren sowie das Gewerbegebiet Dreilinden. Aus Sicht des Grünen-Politikers wurden zu viele Gebiete als Einkaufsbereiche deklariert. In ihnen dürfen Werbebuchstaben bis zu 60 Zentimeter groß sein. Auch Leuchtkästen sind hier erlaubt. Zum Vergleich: In Wohngebieten dürfen einzelne Buchstaben nur maximal 40 Zentimeter hoch sein. Sie dürfen zwar leuchten, Leuchtkästen sind hingegen verboten. Selbst Werbeschilder an Zäunen sind in Wohngebieten nur in bestimmten Fällen möglich.

Im Gewerbegebiet gelten die geringsten Auflagen, hier dürfen auch Fahnen aufgestellt werden. Generell verboten sind blinkende und akustische Werbungen und Werbung an Schornsteinen, Brücken, Böschungen und Bäumen. tor