PNN 02.07.08

 

Schritt für Schritt

Trotz Unbehagen und Kritik werden die Grundlagen für eine Bebauung des Buschgrabens geschaffen

Kleinmachnow - Es war von Beginn an keine Frage der Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung, ob am Buschgrabensee in Kleinmachnow gebaut werden soll. 53 Einfamilienhäuser sollen an der Ortsgrenze nahe des ehemaligen Grenzstreifens entstehen, womit die Eigentümer der Flächen – die Erbengemeinschaft Gérard – zumindest teilweise das verwirklichen würde, was ihre Vorfahren geplant und wegen Krieg und deutscher Teilung nicht geschafft hatten: das Versilbern von Siedlungsbauland. Nur haben die Eigentümer inzwischen das Problem, dass die Flächen nicht mehr als Bauland definiert sind und erst die Gemeinde diesen Nutzungszweck erklären muss – in ihrem Flächennutzungsplan (FNP).

Genau das ist nun vorgesehen. Im vergangenen Dezember beschloss das Ortsparlament, den FNP der Gemeinde so zu ändern, dass am Buschgraben gebaut werden darf. Danach waren Kleinmachnower sowie Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich zu der Idee zu äußeren. Und wie sie das taten: Vor allem in der Straße Wolfswerder, die unmittelbar auf das Grünareal führt, bekundeten die Anwohner Protest: eine Besiedlung der bislang unberührten Nachbarschaft können sie sich partout nicht vorstellen, zumal ihre schmale Straße die bisher einzige Zuwegung in das neue Viertel sein soll. Wegen der noch immer fehlenden Antwort, wie das geplante Wohngebiet überhaupt erschlossen werden soll, lehnt auch SPD-Fraktionschef Michael Scharp das Siedlungsvorhaben ab. Mehr als 1100 Stellungnahmen gingen im Rathaus zu der geplanten FNP-Änderung ein – eine immense Beteiligung. 2000 Unterschriften dokumentieren Unwillen und Ablehnung. Die bündnisgrüne Abgeordnete Barbara Sahlmann hatte sogar öffentlich die Einwohnerschaft aufgefordert, offizielle Stellungnahmen abzugeben. Das brachte am Montag im Hauptausschuss die kritische Nachfrage von CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt ein, ob so ein frontales Mitwirken eines Mandatsträgers an Unterschriftensammlung gegen ein Bauvorhaben überhaupt zulässig ist.

Doch bei allem Unbill: Eine knappe Mehrheit im Bau- sowie Umweltausschuss empfahl, dass die von der Verwaltung ausgewerteten Hinweise und Bedenken, die in einem Abwägungsbeschluss zusammengefasst wurden, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu behandeln. Auch der Hauptausschuss sprach vorgestern mehrheitlich diese Empfehlung aus. Auch wenn die Fachgremien lediglich dafür plädierten, dass sich das Ortsparlament mit der Beschlussvorlage beschäftigen soll, geht man in der Anwohnerschaft am Wolfswerder davon aus, dass für die Bebauung des Buschgrabens grünes Licht gegeben wird. „Im Ergebnis bleiben sämtliche Einsprüche von mehr als 2000 Einwohnern unberücksichtigt“, hadert Thomas Liederwald von der Initiative „Grüner Buschgraben“.

Bei allen Einwendungen, sachlichen Hinweisen und spezifischen Argumenten bleibt es eine grundsätzliche Frage: Ist ein weiteres Siedlungsgebiet in Kleinmachnow gewollt und vertretbar? Es ärgerte den WIR-Abgeordneten John Banhart, dass die Gemeindeverwaltung bei ihrem Vorschlag, den FNP zu ändern, den Eindruck vermittele, dass Kleinmachnow dieses Siedlungsgebiet brauche, um auf den Bevölkerungzuwachs reagieren zu können. „Es wäre eine falsche Herangehensweise, würde man mit dem Bedarf an neuen Siedlungsflächen argumentieren“, so Banhart. Denn Kleinmachnow habe ausreichend Wohnbauland. Am Buschgraben würde lediglich ein weiteres Angebot geschaffen, für das man durch die FNP-Änderung die planungsrechtlichen Grundlagen schafft. Und bei allem Unbehagen findet die Weichenstellung dafür ihren Fortgang – so auch im Hauptausschuss. Peter Könnicke

Die Initiative „Grüner Buschgraben“ lädt am Donnerstag, 3. Juli, zu einer Infoveranstaltung in die Kammerspiele. Beginn ist um 19 Uhr.