PNN 02.07.08
Schritt
für Schritt
Trotz Unbehagen und Kritik werden die Grundlagen für eine Bebauung des
Buschgrabens geschaffen
Kleinmachnow - Es war
von Beginn an keine Frage der Notwendigkeit, sondern eine politische
Entscheidung, ob am Buschgrabensee in Kleinmachnow gebaut werden soll. 53
Einfamilienhäuser sollen an der Ortsgrenze nahe des ehemaligen Grenzstreifens
entstehen, womit die Eigentümer der Flächen – die Erbengemeinschaft Gérard –
zumindest teilweise das verwirklichen würde, was ihre Vorfahren geplant und
wegen Krieg und deutscher Teilung nicht geschafft hatten: das Versilbern von
Siedlungsbauland. Nur haben die Eigentümer inzwischen das Problem, dass die
Flächen nicht mehr als Bauland definiert sind und erst die Gemeinde diesen
Nutzungszweck erklären muss – in ihrem Flächennutzungsplan (FNP).
Genau das ist nun vorgesehen. Im vergangenen Dezember beschloss das
Ortsparlament, den FNP der Gemeinde so zu ändern, dass am Buschgraben gebaut
werden darf. Danach waren Kleinmachnower sowie Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, sich zu der Idee zu äußeren. Und wie sie das taten: Vor allem in
der Straße Wolfswerder, die unmittelbar auf das Grünareal führt, bekundeten die
Anwohner Protest: eine Besiedlung der bislang unberührten Nachbarschaft können
sie sich partout nicht vorstellen, zumal ihre schmale Straße die bisher einzige
Zuwegung in das neue Viertel sein soll. Wegen der noch immer fehlenden Antwort,
wie das geplante Wohngebiet überhaupt erschlossen werden soll, lehnt auch
SPD-Fraktionschef Michael Scharp das Siedlungsvorhaben ab. Mehr als 1100
Stellungnahmen gingen im Rathaus zu der geplanten FNP-Änderung ein – eine
immense Beteiligung. 2000 Unterschriften dokumentieren Unwillen und Ablehnung.
Die bündnisgrüne Abgeordnete Barbara Sahlmann hatte sogar öffentlich die
Einwohnerschaft aufgefordert, offizielle Stellungnahmen abzugeben. Das brachte
am Montag im Hauptausschuss die kritische Nachfrage von CDU-Fraktionschef
Ludwig Burkardt ein, ob so ein frontales Mitwirken eines Mandatsträgers an
Unterschriftensammlung gegen ein Bauvorhaben überhaupt zulässig ist.
Doch bei allem Unbill: Eine knappe
Mehrheit im Bau- sowie Umweltausschuss empfahl, dass die von der Verwaltung
ausgewerteten Hinweise und Bedenken, die in einem Abwägungsbeschluss
zusammengefasst wurden, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu
behandeln. Auch der Hauptausschuss sprach vorgestern mehrheitlich diese
Empfehlung aus. Auch wenn die Fachgremien lediglich dafür plädierten, dass sich
das Ortsparlament mit der Beschlussvorlage beschäftigen soll, geht man in der
Anwohnerschaft am Wolfswerder davon aus, dass für die Bebauung des Buschgrabens
grünes Licht gegeben wird. „Im Ergebnis bleiben sämtliche Einsprüche von mehr
als 2000 Einwohnern unberücksichtigt“, hadert Thomas Liederwald von der Initiative
„Grüner Buschgraben“.
Bei allen Einwendungen, sachlichen Hinweisen und spezifischen Argumenten bleibt
es eine grundsätzliche Frage: Ist ein weiteres Siedlungsgebiet in Kleinmachnow
gewollt und vertretbar? Es ärgerte den WIR-Abgeordneten John Banhart, dass die
Gemeindeverwaltung bei ihrem Vorschlag, den FNP zu ändern, den Eindruck
vermittele, dass Kleinmachnow dieses Siedlungsgebiet brauche, um auf den
Bevölkerungzuwachs reagieren zu können. „Es wäre eine falsche Herangehensweise,
würde man mit dem Bedarf an neuen Siedlungsflächen argumentieren“, so Banhart.
Denn Kleinmachnow habe ausreichend Wohnbauland. Am Buschgraben würde lediglich
ein weiteres Angebot geschaffen, für das man durch die FNP-Änderung die
planungsrechtlichen Grundlagen schafft. Und bei allem Unbehagen findet die
Weichenstellung dafür ihren Fortgang – so auch im Hauptausschuss. Peter
Könnicke
Die Initiative „Grüner Buschgraben“ lädt am Donnerstag, 3. Juli, zu einer
Infoveranstaltung in die Kammerspiele. Beginn ist um 19 Uhr.