Potsdamer Neueste Nachrichten 10.06.08

 

Richtige Kosten

Kleinmachnower Satzung für Straßenbaubeiträge jetzt hieb- und stichfest / Kein Nachlass bei Eck- und großen Grundstücken

Kleinmachnow - Wer in Kleinmachnow ein Eckgrundstück besitzt, muss im Fall eines Straßenausbaus den jeweiligen Anteil für beide Straßen zahlen. Vergeblich bemühten sich die FDP- sowie die UBK/WIR-Fraktion im Ortsparlament, diese vermeintlich „unzumutbare Belastung“ zu verhindern und nach Teltower Vorbild zu verfahren, wo bei Eckgrundstücken nicht doppelt zugelangt werde.

Auch bei Grundstücken, die über 800 Quadratmeter groß sind, sollte nicht der volle Preis angerechnet werden, forderten die beiden Fraktionen. Denn einerseits begrenze die Kommune die Bebauung großer Grundstücke und „degradiere sie somit zu Gartenland“, so die FDP. Auf der anderen Seite werde mit der Beitragssatzung „aber voll abkassiert“.

Doch die „Notbremse“, die die Liberalen in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung ziehen wollte, funktionierte nicht. Die deutliche Mehrheit der Abgeordneten gab Gas und stimmte der Satzung zu, deren Neufassung wegen rechtlicher Unklarheiten notwendig geworden war. Auch der Vorschlag von CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt, der Bürgermeister möge die Vorlage zurückziehen, blieb ohne Wirkung. Den Bürgermeister hole wohl „der Fluch der guten Tat“ ein, meinte Burkardt zu erkennen: Einerseits das löbliche Bemühen, nach einer richterlichen Empfehlung der bisherigen Beitragssatzung beim Straßenbau mehr Rechtssicherheit zu geben. Andererseits vier Monate vor den Kommunalwahlen etwas durchzusetzen, was von den Bürgern Geld verlangt. Das sei zwar mutig, befand Burkardt. Aber ebenso gering sei die Bereitschaft, solch wenig populäre Sache zu beschließen, weshalb Blasig mit der Beschlussvorlage besser warten sollte. Doch Burkardt irrte. Bürgermeister Wolfgang Blasig ließ keinen Zweifel aufkommen, dass die Satzung zum falschen Zeitpunkt beschlossen werden würde. Wenn Schwächen an einer Gebührenordnung aufgezeigt werden und sich Kleimachnower Anlieger mit Petitionen oder gar Klagen gegen Baumaßnahmen und anfallende Kosten wehren, sei es nur zu empfehlen und geboten, eine rechtskonforme Satzung zu beschließen. Das Gros der Abgeordneten konnte und wollte dem folgen.

Im Wesentlichen hat sich an den Kosten für Anlieger, die sie bei Maßnahmen zum Straßenausbau zu tragen haben, nichts geändert. Bei Anliegerstraßen sind es 60 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen 50 und bei Hauptverkehrsstraßen 20 Prozent. Nutznießer der modifizierten Regelung sind vor allem Besitzer von Waldgrundstücken und landwirtschaftlich genutzten Flächen: Hier wurde der Nutzungsfaktor deutlich reduziert, so dass bei Ausbauarbeiten der anliegenden Straßen künftig weniger zu zahlen ist.

Der Argumentation der FDP und auch des UBK-Gemeindevertreters Herbert Franke, dass die Belastungen für Besitzer von Eck- oder großen Grundstücken eine „zu große Härte“ seien, konnten die übrigen Fraktionen nicht folgen. „Wer sich trotz Kenntnis der eingeschränkten Bebaubarkeit ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück kauft, ist sicher kein Hartz-IV-Empfänger“, so Klaus-Jürgen Warnick von den Linken. Und laut CDU-Fraktionschef Burkardt sind auch Besitzer von Eckgrundstücken keine Härtefälle. Die Rechtsprechung sanktioniere vielmehr die doppelte Kostenbelastung. „So soll der Vorteil der doppelten Erschließung ausgeglichen werden.“ pek