Potsdamer Neueste Nachrichten 18.01.08

 

Handy-Masten: Kreis funkt dazwischen

Kleinmachnow - Mit einem Standortkonzept will die Gemeinde Kleinmachnow vorgeben, wo im Ort Mobilfunkanlagen errichtet werden können. Nach langer Diskussion hatten die Gemeindevertreter dem Papier im vergangenen Jahr zugestimmt. Nun funkt die mittelmärkische Kommunalaufsicht dazwischen: Das Konzept widerspreche geltendem Recht. Aus dem Baugesetz ließen sich die Vorgaben, nach denen die Gemeinde den Bau von Mobilfunkantennen erlauben will, nicht ableiten.

Der Beschluss des Ortsparlamentes beinhaltet eine Reihe von Forderungen der Kleinmachnower Bürgerinitiative „Mobilfunk“. Demnach sollen auf Flächen, die nicht im Standortkonzept benannt sind, keine Funkmasten entstehen. Ebenso nicht in so genannten Reinen Wohngebieten. Zu Kindergärten, Schulen und Jugendklubs sollen Mobilfunkanlagen einen Mindestabstand von 200 Metern haben.

Zwar loben die Rechtsexperten des Landkreises das Kleinmachnower Bemühen, den Bau von Mobilfunkanlagen im Ort zu leiten und zu koordinieren. Doch könne ein Standortkonzept allenfalls als hilfreiche Planungsgrundlage dienen. Rechtlich sei es ein Muster ohne Wert, denn das Baugesetzbuch mache klare Vorgaben, was möglich ist. pek