Potsdamer Neueste Nachrichten 12.12.07

Landesumweltamt stoppt Holzkraftwerk

Einwände der Gemeinde Kleinmachnow und des Wohnstifts Augustinum sollen geprüft werden

Teltow - Eigentlich sollte das geplante Holzheizkraftwerk in Teltow noch in diesem Monat in Betrieb gehen. Doch nun wurde der Bau gestoppt. Grund: Die Nachbargemeinde Kleinmachnow und die Leitung des Wohnstifts Augustinum haben gegen die Holzverbrennungsanlage Widerspruch beim Landesumweltamt eingelegt.

Sowohl Gemeinde als auch das Wohnstift monieren, dass sie an dem Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden sind. Vor allem aber sei im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich in unmittelbarer Nähe des Heizkraftwerks Siedlungs- und Wohnbereiche befinden, die besonders zu schützen sind. „Der Aufgabenbereich der Gemeinde Kleinmachnow ist berührt, weil Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung, insbesondere auf die Bewohner des besonders schutzbedürftigen Collegiums Augustinum, nicht ausgeschlossen werden können“, heißt es in einer Stellungnahme der Gemeinde gegenüber den PNN. So sei nicht untersucht worden, ob und wie bei fehlerhafter Beschickung der Anlage – etwa durch das Verwenden von nicht zugelassenem Altholz – eine Belastung oder gar Gefährdung des Kleinmachnower Gebiets zuverlässig ausgeschlossen werden kann.

Tatsächlich galt die Frage bislang als ungeklärt, wie und in welchem Umfang das gelieferte Altholz, das in einem Teil der Anlage verbrannt werden soll, auf seine Unbedenklichkeit geprüft werden soll. Dem Betreiber des Werkes, der Danpower GmbH, erschien die Auflage des Landesumweltamtes zu hoch, von jeder Tonne Altholz ein Probe von 20 Kilogramm zu analysieren. Doch mit der favorisierten „visuellen Kontrolle“ hat die Gemeinde Kleinmachnow erhebliche Bedenken. „Selbst mit der geforderten Fachkunde dürfte es kaum fehlerfrei möglich sein, zwischen zugelassenem Altholz der Kategorien A I und A II und nicht zugelassenem Altholz zu unterscheiden, da die Unterschiede äußerst gering sind. Eine Sichtkontrolle oder die ergänzende Auflage, Brennstoff nur von zugelassenen Altholzbehandlungsanlagen zu beziehen, dürften nach Auffassung der Gemeinde Kleinmachnow keinesfalls ausreichen.

Es sei vielmehr erforderlich, neben einem lückenlosen Herkunftsnachweis und der Eingangskontrolle der Lieferungen eine monatliche Fremdüberwachung des gelieferten Altholzes anzuordnen und regelmäßige, stichprobenartige Analysen durch ein unabhängiges Labor durchführen zu lassen. Nur so könne der erforderliche, umfassende Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden.

Hinsichtlich des mit der Anlage geplanten Blockheizkraftwerks weist die Kleinmachnower Verwaltung auf „die bekanntlich äußerst ungünstige CO2-Bilanz von Palmöl als Energiequelle“ hin. Eine Anlage mit den beschriebenen Risiken, „die sich auch auf das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow nachteilig auswirken können“, hält die Gemeinde für nicht genehmigungsfähig.

Zudem bemängelt Kleinmachnow Verfahrensfehler. So wurde die vorgeschriebene Auslegungsfrist des Genehmigungsbescheides von 14 Tagen nicht eingehalten wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 16. Oktober dieses Jahres, die Auslegung begann jedoch erst zwei Tage später und endete bereits am 31. Oktober, einem gesetzlichen Feiertag.

Auch aus Sicht des Augustinums genüge die Genehmigung des Holzheizkraftwerkes „nicht den gesetzlichen Anforderungen“. Die Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungsgebiete seien nicht ausreichend berücksichtigt, so Augustinum-Sprecherin Eva Maria Lettenmeier. „Es bedarf einer genauen Prüfung, ob die Anlage für die Bewohner des Augustinums unbedenklich ist“, so Lettenmeier.

Überraschend kommen die Einwände indes nicht. Bereits vor Wochen hatte die Teltower CDU darauf hingewiesen, dass in einem Teil der geplanten Anlagen chemisch behandeltes Altholz verbrannt werden soll, wodurch die Umwelt belastet und nahe gelegene Einrichtungen beeinträchtigt würden. Gegen den verhängten Baustopp hat das Danpower-Unternehmen Einspruch eingelegt. Doch laut Landesumweltamt müssen die Arbeiten so lange ruhen, bis die Einwände geprüft sind. Peter Könnicke