Potsdamer Neueste Nachrichten 09.10.07

Urteil aus Karlsruhe Mitte 2008 Verfassungsbeschwerde im Sommerfeld-Streit

Kleinmachnow - Im Streit um die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow wird frühestens Mitte 2008 mit einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gerechnet. „Erfahrungsgemäß wird es so lange dauern“, sagte ihr Interessenvertreter, Christian Meyer gestern.

Der Geschäftsmann vertritt die Restitutionsansprüche auf das Betriebsvermögen des jüdischen Bauunternehmers Adolf Sommerfeld, der seine Siedlungsgesellschaft an die Nazis verlor und im April 1933 nach einem Überfall der SA aus Deutschland floh. Im Juni war Meyer in einem Revisionsverfahren mit seiner Klage am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert (PNN berichteten). Das Gericht hatte in einem Musterverfahren die Rückübertragung eines Grundstückes abgelehnt - der Fall ist mit mehreren hundert anderen offenen Verfahren in der Sommerfeld-Siedlung vergleichbar. Die Grundstücke gehörten 1933 zum Vermögen der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und wurden überwiegend nach der sogenannten Arisierung des Betriebes veräußert. Ihr Streitwert: etwa 45 Millionen Euro.

Meyer hatte im September die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil er Passagen des deutschen Vermögensgesetzes nicht im Einklang mit dem Grundgesetz sieht. Es verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn ehemals privates jüdisches Eigentum rückübertragen wird, jüdisches Betriebsvermögen aber nicht. Nach gültiger Rechtssprechung sind Firmen von Restitution ausgeschlossen, deren Unternehmenszwecks die Parzellierung, Entwicklung, Bebauung und der Verkauf von Grundstücken war. Nach Meyers Ansicht und der seines Anwalts Stefan Minden, ein renommierter Vermögensrechtler, könne nicht zwischen jüdischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden werden.

Die Leipziger Richter teilten die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Zwar erkannten sie an, dass Sommerfeld nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten unter Verfolgungsdruck seine Unternehmensanteile verkaufte, doch sei dies zu einen angemessenen und frei verfügbaren Kaufpreis geschehen.

Knapp 80 Prozent der Geschäftsanteile an der Siedlungsgesellschaft hielt Adolf Sommerfeld, der im April 1933 aus Deutschland flüchtete, nachdem er von SA-Männern überfallen worden war. Im Fall der zuletzt versagten Rückübertragung hatten die Leipziger Richter auf den sogenannten Siedlerschutz verwiesen, bei dem eine Rückübertragung ausgeschlossen wird. Mit dieser Vorschrift sollen Käufer geschützt werden, die zum Wohnungsbau bestimmtes Eigentum von einer Siedlungsgesellschaft erworben haben – zum üblichen Preis. pek/ddp