Potsdamer Neueste Nachrichten 04.10.07

 

Hartge: Ämter für Datenschutz zusammenlegen

Kleinmachnow – Die Landes-Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat sich für eine Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und den privaten Datenschutz ausgesprochen.

Anlässlich einer Anhörung zur Novellierung des Datenschutzgesetzes am heutigen Donnerstag im Innenausschuss des Landtags appellierte sie an die Abgeordneten, die Zusammenführung bereits jetzt zu regeln und nicht wie angekündigt den Bericht des Innenministeriums zum 30. Juni 2008 abzuwarten.

Eine Entscheidung über eine Zusammenlegung erst im kommenden Jahr würde die Bürokratie verschärfen und ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen, sagte Hartge. Bisher obliegt die Datenschutzaufsicht für den privaten Sektor in Brandenburg dem Innenministerium. Für den öffentlichen Bereich ist dagegen die Datenschutzbeauftragte zuständig.

Sowohl Bürger als auch Brandenburgs Wirtschaftsunternehmen gingen von einer einheitlichen Arbeitsstruktur und einer einzigen Aufsichtsbehörde aus, sagte Hartge. Sie würden sich daher mit immer mehr Anliegen an die Datenschutzbeauftragte und nicht an das Innenministerium wenden.

Zudem gebe es „zahlreiche Schnittstellen“ beispielsweise beim technischen Datenschutz, an denen sich beide Aufsichtsbehörden mit ähnlichen Problemen befassten. Die Zusammenlegung der Behörden, die auf Grund von Vorgaben der Europäischen Union nur bei der Datenschutzbeauftragten erfolgen dürfe, könne eine Bearbeitung durch zwei Stellen beenden. ddp