Potsdamer Neueste Nachrichten 25.07.07
Kleinmachnow - Der
Rechtsstreit um die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der
Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow wird das Bundesverfassungsgericht in
Karlruhe beschäftigen. Eine Verfassungsbeschwerde sei vorbereitet, sagte
Christian Meyer gestern in Berlin.
Der Geschäftsmann vertritt die Restitutionsansprüche auf das Betriebsvermögen
des jüdischen Bauunternehmers Adolf Sommerfeld, der seine Siedlungsgesellschaft
an die Nazis verlor und im April 1933 nach einem Überfall der SA aus
Deutschland floh.
Vor einem Monat war Meyer in einem Revisionsverfahren mit seiner Klage am
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert (PNN berichteten). Er warte
jetzt noch auf die schriftliche Begründung für das jüngste Urteil. In der
mündlichen Verhandlung hatte das Gericht sein ablehnendes Urteil mit dem so
genannten Siedlerschutz begründet, der in der deutschen Vermögensrechtsprechung
verankert ist.
Demnach sind Firmen von Restitution
ausgeschlossen, deren Unternehmenszwecks die Parzellierung, Entwicklung,
Bebauung und der Verkauf von Grundstücken war. Diesen Zweck erfüllte die
Siedlungsgesellschaft von Adolf Sommerfeld. Meyer sieht in diesem Passus jedoch
einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der bundesdeutschen Verfassung.
Seiner Ansicht nach könne nicht zwischen jüdischen Privat- und Betriebsvermögen
unterschieden werden.
Die Leipziger Richter teilten die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Zwar
erkannten sie an, dass Sommerfeld nach der Machtübernahme der
Nationalsozialisten unter Verfolgungsdruck seine Unternehmensanteile verkaufte,
doch sei dies zu einen angemessenen und frei verfügbaren Kaufpreis geschehen.
Schon im Vorfeld des Leipziger Urteils hatte Meyer den Gang nach Karlruhe
angekündigt. Sollte er auch dort unterliegen, werde er sich an den Europäischen
Gerichtshof wenden.
Der Berliner Geschäftsmann Meyer hat vor Jahren die Ansprüche von der Jewish
Claims Conference, die die Sommerfeld-Erben vertritt, übernommen. In dem
gesamten Rechtsstreit sind noch fast 800 Verfahren am Potsdamer
Verwaltungsgericht anhängig. Es soll sich um Immobilien im Verkehrswert von
rund 45 Millionen Euro handeln. Peter Könnicke/dpa