Potsdamer Neueste Nachrichten 25.07.07

 

Sommerfeld-Klage wird Fall in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde im Restitutionsstreit um ehemals jüdisches Eigentum in Kleinmachnow

Kleinmachnow - Der Rechtsstreit um die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow wird das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe beschäftigen. Eine Verfassungsbeschwerde sei vorbereitet, sagte Christian Meyer gestern in Berlin.

Der Geschäftsmann vertritt die Restitutionsansprüche auf das Betriebsvermögen des jüdischen Bauunternehmers Adolf Sommerfeld, der seine Siedlungsgesellschaft an die Nazis verlor und im April 1933 nach einem Überfall der SA aus Deutschland floh.

Vor einem Monat war Meyer in einem Revisionsverfahren mit seiner Klage am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert (PNN berichteten). Er warte jetzt noch auf die schriftliche Begründung für das jüngste Urteil. In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht sein ablehnendes Urteil mit dem so genannten Siedlerschutz begründet, der in der deutschen Vermögensrechtsprechung verankert ist.

Demnach sind Firmen von Restitution ausgeschlossen, deren Unternehmenszwecks die Parzellierung, Entwicklung, Bebauung und der Verkauf von Grundstücken war. Diesen Zweck erfüllte die Siedlungsgesellschaft von Adolf Sommerfeld. Meyer sieht in diesem Passus jedoch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der bundesdeutschen Verfassung. Seiner Ansicht nach könne nicht zwischen jüdischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden werden.

Die Leipziger Richter teilten die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Zwar erkannten sie an, dass Sommerfeld nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten unter Verfolgungsdruck seine Unternehmensanteile verkaufte, doch sei dies zu einen angemessenen und frei verfügbaren Kaufpreis geschehen.

Schon im Vorfeld des Leipziger Urteils hatte Meyer den Gang nach Karlruhe angekündigt. Sollte er auch dort unterliegen, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Der Berliner Geschäftsmann Meyer hat vor Jahren die Ansprüche von der Jewish Claims Conference, die die Sommerfeld-Erben vertritt, übernommen. In dem gesamten Rechtsstreit sind noch fast 800 Verfahren am Potsdamer Verwaltungsgericht anhängig. Es soll sich um Immobilien im Verkehrswert von rund 45 Millionen Euro handeln. Peter Könnicke/dpa