Potsdamer Neueste Nachrichten 20.02.06

Winterdienst: Satzungen ohne Wirkung und sich gegenseitig behindernd

Zu: "Kleinmachnower FDP übt Kritik am Winterdienst", 7.2.

Ist in Stahnsdorf wirklich alles satzungsgemäß geregelt?

Wie schön, dass in Stahnsdorf alles per Satzung geregelt wird und die Gemeinde die Einhaltung des Winterdienstes kontrolliert. Doch kontrolliert sie auch, ob und wer die Streu- und Schneeräumpflicht bei den gemeindeeigenen und unbebauten Grundstücken durchführt (beispielsweise bei den Kitas)? Oder haben diese Anlieger eine Sonderstellung?

Den in den PNN erschienen Beitrag zur Kritik des völlig ungenügend durchgeführten Winterdienstes in Kleinmachnow nahm der Stahnsdorfer Bürgermeister im Bauausschuss zum Anlass, um voll Stolz darauf hinzuweisen, dass es eine solche Kritik in Stahnsdorf nicht geben kann, da alles satzungsmäßig geregelt und die Pflichten auf die Anlieger übertragen wurden. Doch die in Kleinmachnow beschriebenen Tatbestände, des äußerst gefährlichen Glatteises, stellen sich trotz Satzung auf Stahnsdorfs Nebenstraßen genau so schlimm dar.

In Stahnsdorfs Satzung ist aber bereits, auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeindevertreter und für den Fall extremer Witterungsverhältnisse, der §Paragraph 7, Absatz 2 aufgenommen worden. Sicher ist dieser Punkt in der Stahnsdorfer Verwaltung völlig übersehen worden, sonst hätte bei verantwortungsbewussten und pflichtgemäßen Verhalten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und vor allem zum Schutz für Leib und Leben der Bürger längst ein Auftrag zur Glätteabstumpfung erteilt werden müssen.

Bürgermeister Enser sollte sich in seinem Ort ruhig mal wieder umschauen – so wie er es früher oft tat – , wenn er es mit seiner Sorge um die älteren Bürger wirklich Ernst meint. Man kann doch nicht zusehen, wie die Bürger, wegen Untätigkeit der Verwaltung, verunglücken. Der nächste Schnee und das Glatteis kommen bestimmt.

D. Makowski, Stahnsdorf

Zum Winterdienst in Teltow

Nach vielem Hin und Her sind am Kiez „An den Lindbergen“ die Straßen ohne Gehwege gebaut worden, auch Rasenflächen und Bäume wurden entlang der Straße angepflanzt. Für uns ist es nun selbstverständlich, diese nicht mutwillig zu zerstören. Zumal der Naturschutz Vorrang hat. Das Bauamt hatte darauf hingewiesen, dass auf den Rasenflächen nicht geparkt werden darf, sonst werden Ordnungsgebühren fällig.

Nun ist Winter und der Schnee blieb nicht aus. Für jeden Anwohner sollte es Pflicht sein, vor seinem Grundstück die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Da keine Gehwege vorhanden sind, war es für die Pflichtbewussten selbstverständlich am inneren Farbahnrand einen 1,50 Meter sicheren Streifen zu schaffen, zumal die Straßeneinläufe sowieso frei zu halten sind.

Nun kam aber ein Rundschreiben an die Bewohner vom Teltower Ordnungsamt, unterschrieben vom Bürgermeister, der die Situation vor Ort persönlich inspiziert hatte. Das Räumen des Schnees auf der Fahrbahn sei nicht rechtens, so das Ordnungsamt, man müsse 1,50 Meter außerhalb der Fahrbahn einen Schnee-Streifen räumen und streuen. Bei Zuwiderhandlung werde ein Bußgeld fällig. Das heißt für unseren Bereich: Räumen und Streuen auf der Grünfläche, welche, laut Aussage des Bauamtes, nicht s beschädigt werden dürfe. Einige Gesetzestreue haben die geforderten „abgestumpften Schneepisten“ für Fußgänger angelegt – normale Fußgänger werden dort wohl nicht lang gehen können.

Es ergeben sich nun folgende Fragen: Welcher Bereich der Stadtverwaltung Teltow hat Recht: Das Ordnungs- oder das Bauamt? Hat der Naturschutz in Teltow keine Lobby? Spielt das Geld für den Erhalt der neu geschaffenen Grünflächen keine Rolle?

Ich hoffe, dass die Verantwortlichenüber den genannten „Schildbürgerstreich“ intensiv nachdenken und zu einer vernünftigen Regelung kommen.

Brigitte Werner, Teltow