Potsdamer Neueste Nachrichten 07.01.06

Hat Beschwerde Erfolg, folgt Revision

Beim Verfahren um Sommerfeld-Grundstücke geht es um 45 Millionen Euro

Kleinmachnow - Sollte das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Berliner Unternehmers Christian Meyer gegen die Ablehnung seiner Resitutionsklage für Grundstücke in der Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung stattgeben (PNN berichteten gestern), kommt es zu einer Revisionsverhandlung. „Mit einer Entscheidung aus Leipzig ist in diesem Jahr zu rechnen“, meinte gestern Dagmar Rudolph vom Potsdamer Verwaltungsgericht. Dieses hatte im vergangenen Sommer die Rückübertragungsansprüche abgelehnt.

Wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigte, ist die Beschwerde gegen das Potsdamer Urteil in Leipzig eingegangen. Damit soll die Zulassung der Revision erreicht werden. Somit ist ein Ende der Verfahren um Immobilien im Verkehrswert von rund 45 Millionen Euro weiterhin nicht absehbar.

Meyer bekräftigte gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass er durch alle Instanzen für eine Rückübertragung kämpfen wolle. Schließlich geht es bei der Beschwerde nicht um einen Einzelfall. „Zum Komplex Sommerfeld sind beim Potsdamer Verwaltungsgericht noch 400 ähnlich gelagerte Fälle anhängig“, sagte Sprecherin Dagmar Rudolph. Das Potsdamer Gericht maß in seinem Urteil dem Siedlerschutz hohe Bedeutung bei. Nach Meyers Rechtsauffassung „darf dieser Schutz nicht für Erben gelten, die erst nach der Wiedervereinigung an das Grundstück kamen und nun ihren Wiedervereinigungsgewinn versilbern wollen“. Zu schützen seien allein diejenigen, die nach der „Arisierung“ die Grundstücke gekauft hätten und noch heute dort lebten und deren dort wohnende Rechtsnachfolger. „Und das gilt nur für 10 bis 20 Betroffene“, sagte Meyer. Sollte seine Beschwerde abgelehnt werden, will er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. dpa/pek