Potsdamer Neueste Nachrichten 07.01.06
Beim Verfahren um Sommerfeld-Grundstücke geht es um 45 Millionen Euro
Kleinmachnow - Sollte das
Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Berliner Unternehmers Christian
Meyer gegen die Ablehnung seiner Resitutionsklage für Grundstücke in der
Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung stattgeben (PNN berichteten gestern), kommt
es zu einer Revisionsverhandlung. „Mit einer Entscheidung aus Leipzig ist in
diesem Jahr zu rechnen“, meinte gestern Dagmar Rudolph vom Potsdamer
Verwaltungsgericht. Dieses hatte im vergangenen Sommer die
Rückübertragungsansprüche abgelehnt.
Wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigte, ist die
Beschwerde gegen das Potsdamer Urteil in Leipzig eingegangen. Damit soll die
Zulassung der Revision erreicht werden. Somit ist ein Ende der Verfahren um
Immobilien im Verkehrswert von rund 45 Millionen Euro weiterhin nicht absehbar.
Meyer bekräftigte gegenüber der
Deutschen Presseagentur, dass er durch alle Instanzen für eine Rückübertragung
kämpfen wolle. Schließlich geht es bei der Beschwerde nicht um einen
Einzelfall. „Zum Komplex Sommerfeld sind beim Potsdamer Verwaltungsgericht noch
400 ähnlich gelagerte Fälle anhängig“, sagte Sprecherin Dagmar Rudolph. Das
Potsdamer Gericht maß in seinem Urteil dem Siedlerschutz hohe Bedeutung bei.
Nach Meyers Rechtsauffassung „darf dieser Schutz nicht für Erben gelten, die
erst nach der Wiedervereinigung an das Grundstück kamen und nun ihren
Wiedervereinigungsgewinn versilbern wollen“. Zu schützen seien allein
diejenigen, die nach der „Arisierung“ die Grundstücke gekauft hätten und noch
heute dort lebten und deren dort wohnende Rechtsnachfolger. „Und das gilt nur
für 10 bis 20 Betroffene“, sagte Meyer. Sollte seine Beschwerde abgelehnt
werden, will er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. dpa/pek