Potsdamer Neueste Nachrichten 26.10.05

Verzicht auf Seeberg-Wettbewerb

Ohne Experten-Hinweise soll nun ein Bebauungsplan die Entwicklung des sensiblen Areals klären

Kleinmachnow - Für die zukünftige Gestaltung des Kleinmachnower Seebergs wird es keinen Wettbewerb unter ausgewählten Architekten geben. Die Gemeindevertreter machten in ihrer jüngsten Sitzung einen im Juni gefassten Beschluss rückgängig. Im Sommer hatten sie sich darauf verständigt, dass mit Hilfe eines Realisierungswettbewerbes Vorgaben für die Entwicklung des städtebaulich bedeutsamen Areals definiert werden und diese in einem Bebauungsplan (B-Plan) Berücksichtigung finden. Ziel ist es, den B-Plan Ende 2006 fertig zu haben.

Inzwischen haben sich durch die Absicht der Berlin Brandenburg International School (BBIS), den überwiegenden Teil des Seebergs zu kaufen, die Rahmenbedingungen erheblich verändert. Überlegungen der Gemeinde, das Areal selbst zu kaufen und die Finanzierung zu sichern, indem ein Teil des Geländes mit Wohnungen bebaut wird, sind somit nicht mehr aktuell. Als Eigentümerin würde die BBIS die Fläche nicht für Wohnbauzwecke benötigen, sondern als Teil des „Sondergebietes Bildung“ nutzen. Damit entfällt eine wichtige Aufgabenstellung des Wettbewerbes, zu klären, wie eine Wohnbebauung auf dem Seeberg verträglich hätte gestaltet werden können.

Nun neue Prämissen für den Architektenwettbewerb zu definieren, würde den engen Zeitplan für die Erstellung des B-Plans beträchtlich in Frage stellen. Statt wie geplant im Dezember würden die Ergebnisse des Wettbewerbes frühestens im März vorliegen. Das wiederum würde die BBIS in Zeitnot bringen, die zügig Planungsrecht benötigt, um über bereits zugesagte Fördermittel in Millionen-Höhe verfügen zu können.

Den Notwendigkeiten der BBIS wollte kein Gemeindevertreter widersprechen. Doch wollten sie nicht auf die Prämissen für eine künftige Bebauung verzichten, die auch für den Architektenwettbewerb definiert worden waren. Daher sollten nun den Planern, die mit dem Erstellen des B-Plans beauftragt werden, die ursprünglichen Wettbewerbsprämissen zur Vorgabe gemacht werden. Dazu vernünftige Verkehrslösungen, die Gewährleistung des öffentlichen Wegerechts und die Optimierung des Flächenbedarfs der einzelnen Nutzer.

Bei einigen Gemeindevertretern wollte eine gewisse Skepsis nicht schwinden: Allein mit dem Einfügen der Prämissen in den Planungsauftrag werde nicht die Qualität für den B-Plan erreicht, die für den Seeberg als notwendig betrachtet wird. So gibt es für Hubert Faensen (UBK/WIR-Fraktion) „eine Fülle von Fragen, die über die formulierten Prämissen hinausgehen“. Unklar sei die Gestaltung des Uferweges am Machnower See. Ein Fragezeichen stehe hinter der nun beabsichtigten Nutzung der ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehenen Fläche. Auch der Umfang, in dem die Waldorfschule am Fuße des Seebergs Teile des Landschaftsschutzgebietes beanspruchen will, ist für Faensen eine unbekannte Größe. Mit diesen Dingen müsse man sich jetzt beschäftigen, „sonst entsteht ein B-Plan, der womöglich in Frage gestellt wird“, warnte der Gemeindevertreter, der sich als Historiker selbst intensiv mit der Geschichte des Seebergs beschäftigt hat. Ähnlich hatten auch der CDU-Abgeordnete Fred Weigert und die „Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow“ argumentiert, die vor einem B-Plan „mit Mittelmaß“ warnten.

Doch letztlich blieb den Gemeindeparlamentariern nichts übrig, als darauf „zu vertrauen, dass die Verwaltung nun flexibel und produktiv agiert und einen B-Plan mit den erforderlichen Prämissen erarbeitet“, wie es SPD-Vertreter Jens Klocksin formulierte. Einstimmig beschlossen sie den Verzicht auf den städtebaulichen Wettbewerb. Faensen und Weigert enthielten sich der Stimme. pek