Potsdamer Neueste Nachrichten 19.08.05
EIN ANDERER FALL
Kleinmachnow muss zahlen
Dass es tatsächlich eine Sonderregelung im deutschen Vermögensrecht ist, wenn
die Siedler, die zwischen 1933 und 1945 in gutem Glauben ein Grundstück kaufen,
auch heute noch geschützt werden, zeigte gestern ein anderer Fall. In dem war
kein privater Grundstücksnutzer betroffen, sondern die öffentliche Hand. So gab
gestern das Verwaltungsgericht einer Klage auf Rückübertragung eines
Grundstücks in den Kleinmachnower Franzosenfichten statt, deren Besitzer nach
1945 von der russischen Besatzungsmacht enteignet wurde. Das Grundstück ging
später an die Gemeinde Kleinmachnow über, die es nach der Wende verkaufte. Nach
dem gestrigen Urteil ist der Verkaufserlös von der Gemeinde an den heutigen
Anspruchssteller, den Berliner Unternehmer Christian Meyer, zu zahlen. Ein
gutes Dutzend ähnlicher Fälle ist noch offen. Doch unerwartete finanzielle
Belastungen kommen auf die Gemeinde nicht zu, wie deren
Rechtsfachbereichsleiter Erhard Dehne versichert. Den jeweiligen Verkaufserlös
für die Grundstücke hat die Kommune hinterlegt. Unter Umständen erzielt die
Kommune sogar Einnahmen. Denn Meyer kann Ansprüche auf 80 Prozent des
Betriebsvermögens von Sommerfeld erheben, da der jüdische Unternehmer nur zu
diesem Anteil die Siedlungsgesellschaft besaß. 20 Prozent der Verkaufserlöse
verbleiben bei der Gemeinde.
Noch eindeutiger war der Fall um ein Doppelgrundstück im Steinweg. Das hatte
kein geringer als der NSDAP-Getreue Walter Schwiering erworben, der
Geschäftsführer jener Nazi-Firma war, die die Geschäfte des geflüchteten Juden
Sommerfeld übernahm. Das Perfide: Der Ariseur nutzte nicht nur seine Position
aus, sondern ließ sich den Kaufpreis stunden, der zudem weit unter dem
Marktwert lag. Glasklares Urteil gestern: Rückübertragung pek