Potsdamer Neueste Nachrichten 19.08.05

EIN ANDERER FALL

Kleinmachnow muss zahlen

Dass es tatsächlich eine Sonderregelung im deutschen Vermögensrecht ist, wenn die Siedler, die zwischen 1933 und 1945 in gutem Glauben ein Grundstück kaufen, auch heute noch geschützt werden, zeigte gestern ein anderer Fall. In dem war kein privater Grundstücksnutzer betroffen, sondern die öffentliche Hand. So gab gestern das Verwaltungsgericht einer Klage auf Rückübertragung eines Grundstücks in den Kleinmachnower Franzosenfichten statt, deren Besitzer nach 1945 von der russischen Besatzungsmacht enteignet wurde. Das Grundstück ging später an die Gemeinde Kleinmachnow über, die es nach der Wende verkaufte. Nach dem gestrigen Urteil ist der Verkaufserlös von der Gemeinde an den heutigen Anspruchssteller, den Berliner Unternehmer Christian Meyer, zu zahlen. Ein gutes Dutzend ähnlicher Fälle ist noch offen. Doch unerwartete finanzielle Belastungen kommen auf die Gemeinde nicht zu, wie deren Rechtsfachbereichsleiter Erhard Dehne versichert. Den jeweiligen Verkaufserlös für die Grundstücke hat die Kommune hinterlegt. Unter Umständen erzielt die Kommune sogar Einnahmen. Denn Meyer kann Ansprüche auf 80 Prozent des Betriebsvermögens von Sommerfeld erheben, da der jüdische Unternehmer nur zu diesem Anteil die Siedlungsgesellschaft besaß. 20 Prozent der Verkaufserlöse verbleiben bei der Gemeinde.

Noch eindeutiger war der Fall um ein Doppelgrundstück im Steinweg. Das hatte kein geringer als der NSDAP-Getreue Walter Schwiering erworben, der Geschäftsführer jener Nazi-Firma war, die die Geschäfte des geflüchteten Juden Sommerfeld übernahm. Das Perfide: Der Ariseur nutzte nicht nur seine Position aus, sondern ließ sich den Kaufpreis stunden, der zudem weit unter dem Marktwert lag. Glasklares Urteil gestern: Rückübertragung pek