Potsdamer Neueste Nachrichten 13.05.05

"Anreiz zur Neupflanzung" Antwort auf SPD-Anfrage zu neuem Baumschutz

Potsdam-Mittelmark - Teilweise „verheerende Folgen“ schreibt der Kleinmachnower Landtagsabgeordnete Jens Klocksin (SPD) der im vergangenen Sommer novellierten Brandenburger Baumschutzverordnung zu. „Leider haben diese Regelungen in manchen Orten zu massiven Fällungen geführt und ehe ein Baum wieder so eine Größe erreicht, dauert es Jahre“, schreibt Klocksin weiter in einer Pressemitteilung. Eine Kontrolle, ob Neupflanzungen erfolgt sind, sei kaum möglich, da in den Verwaltungen nicht bekannt ist, wann und wo Fällungen von Bäumen bis zu einem Umfang von 60 Zentimetern in 1,30 Meter Höhe stattfinden.

Die Regelung in der neuen Landes-Baumschutzverordnung erlaubt, dass Bäume bis zu einem Umfang von 60 Zentimetern in einer Höhe von 1,30 Meter keiner Fällgenehmigung mehr bedürfen.Sie sollte laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Klocksin „einen bewusstereren Umgang der Bürger mit ihren Bäumen fördern und damit Anreize zu Neupflanzungen bieten, die unter den restriktiven Bedingungen eher behindert wurden“.

Die Gemeinden können durch eigene Satzungen abweichend von der Baumschutzverordnung des Landes Festlegungen treffen. In einigen Gemeinden gilt die Grenze 30 Zentimeter Umfang in 1,30 Meter Höhe für Baumfällungen ohne Genehmigung. Klocksin: „Es wäre schön, wenn sich weitere Kommunen diesem Vorbild Teltows, Kleinmachnows und Nuthetals anschlössen.“ PNN