Potsdamer Neueste  Nachrichten 29.04.05

Rechnungshof lässt Rathausbau prüfen

Hat Kleinmachnow bei der Auftragsvergabe für das Millionen-Projekt gegen EU-Recht verstoßen?

Kleinmachnow - Der Landesrechnungshof und das mittelmärkische Rechnungsprüfungsamt prüfen, ob der Bau des Kleinmachnower Rathauses korrekt gelaufen ist. „Wir gehen der Frage nach, ob es eine europaweite Ausschreibung hätte geben müssen“, sagt Mittelmarks oberste Rechnungsprüferin Stein. Ihre Behörde ist vom Landesrechnungshof gebeten worden, die Prüfung vorzunehmen. Anlass ist eine Beschwerde, in der auf vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht hingewiesen wird.

Die Hinweise und Vorwürfe, die Auftragsvergabe für den Bau des Rathauses stehe nicht im Einklang mit geltendem Recht, sind nicht neu. Bereits im Kommunalwahlkampf 2003 hatte der damalige Spitzenkandidat und heutige Fraktionschef der CDU gemeint, das insgesamt zehn Millionen teure Projekt hätte ausgeschrieben werden müssen.

Während des Richtfestes im Oktober 2003 versicherte Bürgermeister Wolfgang Blasig: „Es ist alles korrekt.“ Zugleich lobte er Bedenkenträger: „Wer sich Sorgen ums Gemeinwohl macht, tut mit.“ Vollständig ausräumen konnte er die Bedenken allerdings nie. Im Gegenteil: Bei der anhaltenden Kritik über die Kleinmachnower Vergabepraxis, die jetzt im Fall der Eigenherd-Schule die Auflösung des Vertrages mit dem Architekten zur Folge hatte (PNN berichteten), wurde immer wieder das Rathaus als Negativ-Beispiel angeführt.

Zur Erinnerung: Als hundertprozentige Gemeindetochter hat die P&E-Gesellschaft vom Bauunternehmen Kondor Wessels Mark Brandenburg den Rohbau für das Rathaus gekauft. Da die Baumaßnahme ein Volumen von mehr als fünf Millionen Euro hat, ist aus Reihen der CDU mehrfach darauf hingwiesen worden, dass der Bau hätte ausgeschrieben werden müssen. Denn ab einer bestimmten Summe muss die öffentliche Hand Leistungen, die sie bezieht, ausschreiben. Die Gemeindeführung hat bislang darauf verwiesen, dass sie nichts bauen ließ, sondern etwas gekauft hat. Die Kritiker dieser Auslegung halten dagegen, dass das Gekaufte – der Rathaus-Rohbau – extra und ausschließlich für die Zwecke der Kommune gebaut wurde. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es nun zu bewerten, ob die Gemeinde so verfahren durfte oder ob sie gegen den Gleichbehandlungsanspruch möglicher anderer Interessenten für den Rathausbau verstoßen hat. „Wir sind erst am Anfang der Prüfung“, informiert Behördenchefin Stein zum Verfahrensstand. Welche Folgen es hat, sollten sich die Vorbehalte bestätigen, ist schwer zu sagen. Das Rathaus steht, Verträge und Geschäfte sind abgewickelt. Schaden wird eine Überprüfung der Vorgänge keinesfalls: Entweder lässt sie Kritiker verstummen, die die Kleinmachnower Praxis der Auftragsvergabe in Frage stellen. Oder sie liefert einen mahnenden Fingerzeig. Peter Könnicke