Potsdamer Neueste Nachrichten 27.04.05

Blasig korrigiert Vergabepraxis

Vertrag mit Architekturbüro für Sanierung der Eigenherd-Schule aufgelöst / Harte Vorwürfe von WIR

Von Peter Könnicke

Kleinmachnow - Der Kleinmachnower WIR-Gemeindevertreter John Banhart und die CDU/FDP-Fraktion sehen sich in ihrer Kritik an der Vergabepraxis öffentlicher Aufträge durch die Gemeinde bestätigt. Am Montag hat Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) im Hauptausschuss angekündigt, dass er den Rahmenvertrag mit dem Architekturbüro Kuhn für die Sanierung der Eigenherd-Schule auflösen werde. Zudem hat er einen umstrittenen, von Banhart als „dubios“ bezeichneten und einen zunächst durch Vertreter von SPD, PDS und PRO mehrheitlich befürworteten Auftrag an den Architekten über 35000 Euro nicht erteilt.

Schon in der Sitzung des Hauptausschusses im März wiesen die Vertreter von WIR sowie CDU und FDP daraufhin, dass der mit Kuhn geschlossene Rahmenvertrag ein geschätztes Honorar von 420000 Euro habe, weshalb der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen. Ab einem Architektenhonorar von 200000 Euro ist es eine Ausschreibung erforderlich. Doch hat es eine solche nicht gegeben. Vielmehr wurde die Komplettsanierung der Eigenherd-Schule – um die Arbeiten zeitlich und finanziell zu strecken – in insgesamt elf Bauabschnitte unterteilt. Der Auftrag für jeden einzelnen Bauabschnitt wird vergeben. Seit der fünften Etappe ist der Name des Auftragnehmers immer der gleiche: Büro Kuhn. Zwar ist die Vergabe jedes einzelnen Bauabschnitts nicht ausschreibungspflichtig. Da aber der Berliner Architekt mit der Gemeinde aber einen Rahmenvertrag für den 5. bis 11. Bauabschnitt geschlossen hat, hoben WIR-Vertreter Banhart und CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt wiederholt den Zeigefinger: Mit der freihändigen Vergabe wird gegen geltendes Vergaberecht verstoßen, da insgesamt ein Honoravolumen deutlich über der Aussschreibungsgrenze erreicht ist.

Nun hat Bürgermeister Blasig eine rechtliche Prüfung anstrengen lassen. Ergebnis: „Die Vereinbarung könnte gegen das EU-Vergaberecht verstoßen“, räumte er gestern gegenüber den PNN ein. Daher habe er sich mit Kuhn geeinigt, die Vereinbarung aufzuheben. „Es ist kein Schaden entstanden und Rechtsfrieden ist hergestellt“, resümiert Blasig.

Ganz so unproblematisch hakt CDU-Fraktionschef Burkardt den Fall nicht ab. „Es ist ein Fakt, dass hier diese rechtswidrige Form der Verträge und Vergaben sehenden Auges gemacht wurde und man es solange hat laufen lassen, bis einer genau hingesehen hat.“ Dem WIR-Abgeordneten Banhart bleibt „völlig unklar, warum Bürgermeister Blasig angeblich nicht erkannt hat, dass man eine Ausschreibungspflicht nicht durch die Stückelung in Teilwerke umgehen kann“. Es falle schwer zu glauben, dass Blasig diese Rechtswidrigkeit nach zehn Jahren Verwaltungserfahrung nicht erkannt habe, so Banhart. Vielmehr halte er die „Annahme eines Vorsatzes“ für plausibel.

Blasig nennt es „hanebüchen“, wie Banhart die Vorgänge interpretiert. Doch noch sind nicht alle kritischen Fragen beantwortet. So will man bei WIR und in der CDU-Fraktion u.a. vom Bürgermeister wissen, warum der Vertrag überhaupt geschlossen wurde, welche Vorteile und Verpflichtungen sich für die Gemeinde ergaben?