Potsdamer Neueste Nachrichten 24.12.04
Sommerfeld: Nächster Termin
Verwaltungsgericht verhandelt im Februar
Potsdam/Kleinmachnow - In Sachen Rückübertragungsansprüche in der
Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung geht der juristische Streit in die nächste
Runde. Für den 17. Februar hat das Verwaltungsgericht Potsdam eine mündliche
Verhandlung anberaumt. Darin soll ein Teil der noch anhängigen 867 Klagen
verhandelt werden.
Das Potsdamer Gericht reagiert damit auf das nicht zustande gekommene Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das am Mittwoch erwartet worden war.
Es scheiterte daran, dass die Parteien sich außergerichtlichen einigten.
Gegenüber den PNN dämpfte allerdings gestern Gerichtssprecher Jes Möller
jegliche Hoffnungen auf schnelle Rechtsklarheit für alle Beteiligten: „Viele Fälle
unterscheiden sich im Detail. Deshalb können wohl kaum alle durch ein Urteil
abgeschlossen werden.“
Der Fall der Hauseigentümerin, der in
Leipzig zum Urteil angestanden hatte, ist einer von nur 65 Fällen seiner Art:
nämlich um Verkäufe der Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow des jüdischen
Unternehmers Adolf Sommerfeld an eine Kapitalgesellschaft. Diese Art von Fällen
wird nun im Februar in Potsdam wieder zur Verhandlung anstehen. Somit ist es
laut Jes Möller durchaus denkbar, dass sie noch im Laufe des Jahres ihren Weg
zurück nach Leipzig finden: wenn der Verlierer in Revision geht.
Eine andere Gruppe in dem aktuell größten vermögensrechtlichen Verfahren in
Deutschland sind die Verkäufe an eine Privatperson. Die sind nach dem
Vermögensgesetz grundsätzlich nicht rückzuübertragen, allerdings nach einem
Passus, der erst im Jahre 1998 eingefügt wurde. Sollte es auch hierzu in
Leipzig eine Entscheidung in höchster Instanz geben, müsste das noch nicht das
Ende vom Lied sein. Es ist nicht auszuschließen, dass Christian Meyer, der die
Rückgabeansprüche von der Jewish Claims Conference übernommen hat, gegen den
hinzugefügten Passus dann in Karlsruhe klagt.
Ein weiterer schwieriger Fall sind die Häuser, die von Sommerfeld 1933 an
jüdische Unternehmer verkauft wurden, die dann ihrerseits 1935 enteignet
wurden. Wer hat hier welche Ansprüche geltend zu machen? Selbst wenn also in
Leipzig am Mittwoch eine Entscheidung gefallen wäre, fast Möller zusammen,
hätte die Ungewissheit auch so für die meisten fortbestanden. Volker Eckert