Potsdamer Neueste Nachrichten 24.12.04

Sommerfeld: Nächster Termin

Verwaltungsgericht verhandelt im Februar

Potsdam/Kleinmachnow - In Sachen Rückübertragungsansprüche in der Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung geht der juristische Streit in die nächste Runde. Für den 17. Februar hat das Verwaltungsgericht Potsdam eine mündliche Verhandlung anberaumt. Darin soll ein Teil der noch anhängigen 867 Klagen verhandelt werden.

Das Potsdamer Gericht reagiert damit auf das nicht zustande gekommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das am Mittwoch erwartet worden war. Es scheiterte daran, dass die Parteien sich außergerichtlichen einigten. Gegenüber den PNN dämpfte allerdings gestern Gerichtssprecher Jes Möller jegliche Hoffnungen auf schnelle Rechtsklarheit für alle Beteiligten: „Viele Fälle unterscheiden sich im Detail. Deshalb können wohl kaum alle durch ein Urteil abgeschlossen werden.“

Der Fall der Hauseigentümerin, der in Leipzig zum Urteil angestanden hatte, ist einer von nur 65 Fällen seiner Art: nämlich um Verkäufe der Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow des jüdischen Unternehmers Adolf Sommerfeld an eine Kapitalgesellschaft. Diese Art von Fällen wird nun im Februar in Potsdam wieder zur Verhandlung anstehen. Somit ist es laut Jes Möller durchaus denkbar, dass sie noch im Laufe des Jahres ihren Weg zurück nach Leipzig finden: wenn der Verlierer in Revision geht.

Eine andere Gruppe in dem aktuell größten vermögensrechtlichen Verfahren in Deutschland sind die Verkäufe an eine Privatperson. Die sind nach dem Vermögensgesetz grundsätzlich nicht rückzuübertragen, allerdings nach einem Passus, der erst im Jahre 1998 eingefügt wurde. Sollte es auch hierzu in Leipzig eine Entscheidung in höchster Instanz geben, müsste das noch nicht das Ende vom Lied sein. Es ist nicht auszuschließen, dass Christian Meyer, der die Rückgabeansprüche von der Jewish Claims Conference übernommen hat, gegen den hinzugefügten Passus dann in Karlsruhe klagt.

Ein weiterer schwieriger Fall sind die Häuser, die von Sommerfeld 1933 an jüdische Unternehmer verkauft wurden, die dann ihrerseits 1935 enteignet wurden. Wer hat hier welche Ansprüche geltend zu machen? Selbst wenn also in Leipzig am Mittwoch eine Entscheidung gefallen wäre, fast Möller zusammen, hätte die Ungewissheit auch so für die meisten fortbestanden. Volker Eckert