Potsdamer Neueste Nachrichten 24.06.04

Umstrittene Baugrube ist jetzt Fall fürs Gericht

Kleinmachnow – Wann wird endlich Gras über die Baugrube in der Rudolf-Breitscheid-Straße 25 wachsen? Diese Frage erhitzt seit Wochen in Kleinmachnow die Gemüter von Nachbarn und Politik. Das Potsdamer Verwaltungsgericht soll nun entscheiden, ob weitergebaut werden darf oder das Loch wieder zugeschüttet wird. Gestern wurde der Fall in der Kammer IV des Gerichts erstmals besprochen, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

In der Gemeinde wächst unterdessen der Ärger über die nicht genehmigte Baumaßnahme (PNN berichteten). Jens Klocksin von der SPD sprach unlängst im Bauausschuss von einer „Räuberpistole“. Begonnen hat die bereits im Oktober 1995. Damals wurden auf dem hinteren Teil des Grundstückes 13 Bäume ohne Genehmigung gefällt. Für die geplante Physiotherapiepraxis im vorderen Grundstücksbereich sollte eine Tiefgarage gebaut werden. Obwohl die Garage nicht genehmigt war, wurde im Jahr 1996 illegal eine Grube von rund 250 Quadratmetern und acht Meter Tiefe ausgehoben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde sprach einen Baustopp aus und wies an, die Grube wieder zu füllen, was bis heute nicht geschehen ist.

Bauherrin Petra Loelke erhob jedoch Einspruch beim Verwaltungsgericht und erhielt 1998 eine Baugenehmigung. Da hatte sie schon die Idee, statt eines Parkdecks eine unterirdische Bädereinrichtung zu bauen. Auch dieses Projekt sei nur als Kellergeschoss geplant, auf dem später Gras wachsen sollte, sagt sie heute. Da die Bädereinrichtung allerdings nicht genehmigt wurde, habe sie abermals Einspruch eingelegt.

Doch bereits die Bodenplatte in der Grube weist sichtbare Pumpschächte für den Tiefenbrunnen einer Bäderanlage auf. Im Landratsamt befürchtet man nach den jüngsten Bauarbeiten, die Ende Mai wieder begonnen worden waren, dass die Bauherrin Tatsachen schaffen wolle, die es der Behörde erschweren könnten, einen Abbruch durchzusetzen. Mitarbeiter Ulf Schilling bestätigte gestern, dass der Baustopp, der am 27. Mai erneut verhängt wurde, nach wie vor gültig sei. Die Behörde habe zudem ein Eilverfahren eingeleitet, um die Grube auffüllen zu lassen. Zuvor müsse aber die Bodenplatte perforiert werden, damit Wasser ablaufen könne.

Die Anwohner beklagen indes nicht nur, dass die Bauherrin den Behörden auf der Nase rumtanze, sie befürchten auch, dass der Boden auf ihren Grundstücken abrutschen könnte. Da außerdem kleine Kinder in den benachbarten Gärten spielen, sei nicht auszuschließen, dass diese den Bretterzaun als Kletterwand entdecken könnten.

Der bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Axel Müller, der seinerzeit den ersten Baustopp mit anschob, fände es „fatal, die Geduld der Anwohner weiter zu strapazieren“. Heute will seine Partei in der Sitzung der Gemeindevertreter den Antrag einbringen, das gesonderte Bebauungsplanverfahren für die Bauherrin einzustellen.Kirsten Graulich