MAZ 05.09.09

 

BAUEN: Ansprüche in Millionenhöhe

Investoren drohen beim Streit um Bau eines Pflegeheims in Kleinmachnow

KLEINMACHNOW - Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe kündigen die Investoren des geplanten viergeschossigen Altenpflegeheims an der Kleinmachnower Förster-Funke-Allee für den Fall an, dass das Vorhaben auf „absehbare Zeit nicht realisiert werden kann und damit unsere hohen Aufwendungen insgesamt wertlos zu werden drohen“, erklärte ein Sprecher der Investoren gegenüber der MAZ. Der reine Aufwendungsersatzanspruch gegenüber der Gemeinde wird dabei mit 2,5 bis 3 Millionen Euro beziffert, zugleich werden weitere Schadensersatzansprüche von mindestens 3 bis 4 Millionen Euro wegen „der sonstigen wirtschaftlichen Nachteile des Investitionsfonds“ angemeldet. Die Stellungnahme liegt der MAZ vor.

Wie berichtet, hatte die Kleinmachnower Gemeindevertretung auf einer Sondersitzung im Juli den geplanten Bau des Pflegeheims gestoppt. Anwohner und Gemeindevertreter hatten zuvor die Dimension des Gebäudes als „ortsuntypisch“ scharf kritisiert. Die Rede ist von einem „Monsterriegel“.

Im Streit um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde – für das Gebiet soll ein neuer Bebauungsplan erarbeitet werden, vorerst gilt eine Veränderungssperre, die Neubauten ausschließt – hatten die Investoren von einer „Nacht- und Nebelaktion“ gesprochen.

Den Stopp des bisherigen Verfahrens begründet die Verwaltung damit, dass die Verkehrsbelastung der Förster-Funke-Allee neu überprüft werden müsse. Die Straße sei durch den Rathausmarkt und die geplante Zufahrt zum Seeberg bereits stark in Anspruch genommen. Eine eventuell notwendige Erweiterung der Verkehrsfläche sei nur in Richtung Norden möglich – also auf das Gelände des geplanten Pflegeheims.

Die Investorengruppe hält die Beschlüsse freilich für rechtswidrig, weil sie „allein dazu dienen, das Investitionsvorhaben Altenpflegeheim zu ruinieren“. Die angebliche Notwendigkeit für eine Neuordnung des Verkehrs sei offensichtlich unzutreffend. Neue Erkenntnisse zu einer höheren Verkehrsbelastung seien in den letzten anderthalb Jahren weder festgestellt worden, noch erkennbar, heißt es: „Die Veränderungssperre ist also ausschließlich eine Maßnahme der Verhinderungsplanung, die unzulässig ist und zu hohen Schadensersatzansprüchen führt“. Ansprüche und Begründung habe man Bürgermeister Michael Grubert in einem Schreiben vom 28. August mitgeteilt.

Bürgermeister Grubert war für eine Stellungnahme gestern telefonisch nicht zu erreichen. Mit dem Bau des viergeschossigen, 130 Meter langen Gebäuderiegels ist eine Investition von rund 15 Millionen Euro verbunden. (Von Konstanze Wild)