MAZ 16.05.09

 

TIERE: Leinenzwang für alle Hunde

Stahnsdorf beschließt rigorose Satzung / Hundefreunde fordern Auslauffläche

STAHNSDORF - In der Gemeinde Stahnsdorf gilt künftig eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Diesen überraschenden Beschluss fällten die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend. Demnach müssen im gesamten Gemeindegebiet – also auch auf Brach-, Grünland und Ackerflächen sowie auf Rieselfeldern, die zur Gemeinde gehören – die Vierbeiner an der Leine spazieren oder Gassi geführt werden.

Etwa 900 Hunde leben in Stahnsdorf – von ihren Besitzern angemeldet, wohl gemerkt. Doch die tatsächliche Zahl an Hunden dürfte erfahrungsgemäß etwas höher liegen, da eine gewisse Dunkelziffer an nicht gemeldeten Tieren hinzukommt.

Sie alle sind nun vom neuen Leinenzwang betroffen – vom Pinscher bis zur Deutschen Dogge. Damit geht die Kommune über das hinaus, was in der Brandenburgischen Tierhalterverordnung festgelegt ist.

Ursprünglich wurde in den Ausschüssen im Zusammenhang mit der so genannten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich von Verkehrsflächen diskutiert, dass Hundehalter im Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf eine Hundeleine mit sich führen müssen, um ihre Tiere gegebenenfalls sofort anleinen zu können.

Unter anderem auf den Stahnsdorfer „Uppstallwiesen“ herrscht demnach Leinenzwang, auf den mit einem entsprechenden Schild hingewiesen wird. In der Diskussion, wie weitere Bereiche unter Anleinpflicht gestellt werden können, schlug dann der Abgeordnete Claus-Peter Martensen (CDU) eine generelle Anleinpflicht vor. Diese beschlossen die Gemeindevertreter, selbst für den Antragsteller „überraschend“, mehrheitlich. Stehenden Fußes gaben die Kritiker zu bedenken, dass die Gemeinde nun rasch Auslaufflächen für die Vierbeiner einrichten müsse. Eine solche Fläche könnte etwa am Grünen Weg zur Ruhlsdorfer Straße hin ausgewiesen werden, sagte Bürgermeister Bernd Albers gegenüber der MAZ.

Offen blieb freilich die Frage, wer diese neue Verordnung eigentlich kontrollieren soll. Das ohnehin mit Außendienstmitarbeitern nicht gerade gesegnete Ordnungsamt dürfte kaum in der Lage sein, hieß es.

Bleibt das Schicksal der Hunde selbst: „Es ist sicher nicht artgerecht, einen Hund nur angeleint auszuführen“, urteilt Harald Vollmer, Tierarzt in Kleinmachnow. Sinn mache das Anleinen jedoch da, wo andere – insbesondere Kinder – sich gestört fühlen oder in Gefahr geraten. In dicht bebauten Wohngebieten also eigentlich fast überall. Dringend empfiehlt der Fachmann daher, nun „genügend, entsprechend große und auch erreichbare Auslaufflächen für Hunde“ vorzuhalten. Begehbar eben auch „für die ältere Dame mit ihrem Dackel“. Bürgermeister Albers sieht den „Schnellschuss“ in der Gemeindevertretung noch gelassen: Was sich gar nicht bewähre, könne ja auch verbessert werden. (Von Konstanze Wild)