MAZ 24.01.09

 

Verbindliche Obergrenzen

WOHNen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf wollen gemeinsamen Mietspiegel

REGION TELTOW -  Einen gemeinsamen Mietspiegel sollen die Verwaltungen von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow aufstellen. Diese Empfehlung hat das Koordinationsgremium der drei Kommunen, die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ (KAT), ausgesprochen.

Damit würden Wohnungsvermietern in der ganzen Region Teltow erstmals verbindliche Obergrenzen für Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen vorgegeben. Derzeit müssen Vermieter auf Gutachten verweisen oder drei Vergleichswohnungen benennen. Der so genannte qualifizierte Spiegel soll laut Beschluss nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt werden und bindende Kraft für Vermieter haben. Zögen die Nachbarkommunen nicht mit, werde Stahnsdorf im Alleingang das Mietniveau ermitteln lassen, so der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger). Geld dafür sei im Haushalt vorgesehen.

Die Kosten für die Erarbeitung beliefen sich auf rund einen Euro pro Einwohner – also gut 50 000 Euro für die Region. Das Werk müsste alle zwei Jahre aktualisiert, nach vier Jahren neu erstellt werden.

„Rechtssicherheit für beide Parteien“, nannte Albers als Hauptgrund für den von ihm angeregten Vorstoß. Außerdem müssten die Kommunen das Mietniveau in der Region „sichtbar machen“. Dies sei inzwischen so hoch, dass weniger Wohlhabende kaum noch erschwingliche Wohnungen fänden. Dem pflichtete der Teltower Stadtverordnetenvorsteher Berndt Längrich (SPD) bei: „Ich suche seit einem halben Jahr eine Wohnung für einen solchen Menschen“, berichtete er.

„Ein Verdrängungswettbewerb“ findet nach Auffassung des Kleinmachnower Linken-Fraktionschefs und Bürgermeisterkandidaten Klaus-Jürgen Warnick derzeit zu Ungunsten einfacher Mieter in der Region statt. „Wenn wir den Markt hier wirken lassen, werden einige Menschen nicht mehr in der Region wohnen können“, befürchtet er. Denn die Mietspannen seien noch nicht ausgereizt. Einheitliche Obergrenzen seien dringend notwendig.

Dagegen warnte Teltows FDP-Chef Hans-Peter Goetz davor, ein Mietspiegel könne auch „Mieterhöhungen vereinfachen – besonders bei älteren Verträgen.“ Die derzeit bestehenden Instrumente reichen seiner Ansicht nach aus. Wer Mieterhöhungen als überzogen empfinde, könne sich jederzeit vor Gericht dagegen wehren, bemerkte der Anwalt.

Widerspruch kommt auch von Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen und CDU-Landtagskandidat. „Die Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften in der Region bieten genug preisgebundene Wohnungen an“, schätzt er. Mietspiegel ergäben vor allem in größeren Städten Sinn. (Von Ulrich Wangemann)