Märkische Allgemeine 27.05.08

 

Mobilfunk: Antennen in Wohngebieten sind verboten

KLEINMACHNOW - Das Kleinmachnower Mobilfunkkonzept , das der Kreis als ungültig erklärt hat, ist ab sofort Planungsgrundlage für die Gemeinde. Das bedeutet, dass die in dem Papier festgeschriebenen Festlegungen in die jeweiligen Bebauungspläne eingetragen werden, damit diese rechtswirksam werden. Dabei geht es um die Standorte, an denen Mobilfunkanlagen in Kleinmachnow errichtet werden dürfen. Neu ist, dass in allen Gebieten ohne Gewerbe, in denen die Menschen ausschließlich wohnen, grundsätzlich keine Anlagen zulässig sind. Das haben die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig befürwortet. Diese Regelung wird nun automatisch in alle Bebauungspläne eingetragen, die geändert oder neu erarbeitet werden. Um das Konzept als Planungsgrundlage zu erklären, habe die Verwaltung alle Mobilfunkanbieter nach ihren Wünschen befragt. Dabei sei herausgekommen, dass im Bereich Zehlendorfer Damm/Ecke Thomas- Müntzer-Damm eine weitere Antenne errichtet werden muss, erklärte Jörg Ernsting vom Bauamt. ekö