Märkische Allgemeine Zeitung 08.03.08

 

MOBILFUNK: Gemeinde verbietet Masten

Kleinmachnow folgt dem Rat des Kreises

KLEINMACHNOW - In drei Kleinmachnower Bebauungsplänen ist ein Verbot von Mobilfunkanlagen festgeschrieben worden. Dafür haben sich die Mitglieder des Hauptausschusses mit neun Ja- und zwei Nein-Stimmen ausgesprochen. Damit dürfen in den Gebieten Kiebitzberge, Iltisfang und Straße der Jugend keine Antennen oder Sendeanlagen aufgebaut werden.

Mit den Maßnahmen folgt die Verwaltung auf Drängen und Antrag der FDP einem Rat des Landkreises. Die Kommunalaufsicht hatte die Gemeinde mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ein Mobilfunk-Verbot in den einzelnen Bebauungsplänen das einzige wirksame Mittel ist, um Mobilfunkanlagen zu verhindern. Im selben Schreiben hatte die Kreisbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass ihr im Sommer letzten Jahres von den Abgeordneten beschlossenes Standortkonzept rechtlich wirkungslos ist. Im Konzept waren drei konkrete Standorte – Stolper Weg, Wasserwerk und Haeckelstraße – festgelegt worden, an denen Mobilfunkmasten errichtet werden dürfen. Außerdem ist in dem mit dem Mobilfunkunternehmen O2 abgestimmten Papier beschlossen worden, dass in reinen Wohngebieten sowie im Umfeld von 200 Metern von Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen keine Antennen und Sendeanlagen installiert werden. Damit sollte zum einen die Gesundheit der Menschen geschützt und zum anderen die Gemeinde davor bewahrt werden, durch unschöne Antennen verschandelt zu werden – O2 plant deshalb bereits, als Kiefern oder Eichen verkleidete Masten aufzustellen.

Die FDP-Vorsitzende Kornelia Kimpfel geht davon aus, dass die Gemeindevertreter am Donnerstag dem Willen von 1000 Mobilfunkgegnern folgen und die Verbote in den drei Bebauungsplänen endgültig beschließen. Um die Klausel aufzuheben, müsste eine Fraktion oder ein Abgeordneter den Antrag stellen, die Untersagung zu streichen. Damit das gescheiterte Mobilfunkkonzept doch umgesetzt wird, wollen sich die FDP und Mitglieder des Bauausschusses dafür einsetzen, Regelungen in den Bebauungsplänen zu treffen, die neu aufgestellt oder öffentlich ausgelegt werden.(Von Elke Kögler)