Märkische Allgemeine Zeitung 03.03.07
ELKE KÖGLER
KLEINMACHNOW Die Gemeinde braucht zusätzliche Mobilfunkmasten, doch keiner will
sie haben – so der Tenor im Kleinmachnower Bauausschuss. Um die
Versorgungssicherheit mit UMTS-Diensten zu gewährleisten sollen nämlich drei
neue Sendemasten aufgestellt werden. Als Standorte sind die Bereiche Stolper
Weg, Wasserwerk und Häckelstraße vorgesehen.
Die Ergebnisse einer Studie, die die physikalischen Ausbreitungsbedingungen
sowie die Netzqualität erforscht, stellte Dieter B. Kunde, Sachverständiger von
EMV Umwelt Consult, vor. Um eventuelle Versorgungslücken aufzudecken, wurden an
allen drei Standorten Feldstärkemessungen durchgeführt. Nach Aussage von Kunde
entspricht die Netzqualität an allen drei Messpunkten nicht den Erfordernissen
des Marktes.
Im Bereich Stolper Weg beispielsweise ergaben Messungen an zehn verschiedenen
Punkten, dass die Signale eine deutlich zu geringe Stärke aufweisen. Somit sei
eine vernünftige Nutzung der UMTS-Dienste nicht möglich. "Völlig
ausreichend ist jedoch eine Antenne auf einem Dach", sagt Experte Kunde.
Die erforderliche Netzqualität könne in Kleinmachnow nur erreicht werden, wenn
der Senderadius der Antennen auf 500 Meter verkürzt werde, erläutert er weiter.
Eine höhere Anzahl an Anlagen in einem Gebiet mindere auch die erforderliche
Sendeleistung jedes einzelnen Mastes. Damit sinke die Strahlenbelastung pro
Station, die Funksignale sendet.
Über die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen sprach Rudolf G. Fitzner,
Fachgruppenleiter Elektromagnetfelder der Berliner Charité. Aus
wissenschaftlicher Sicht gäbe es keine Erkenntnisse darüber, dass Magnetfelder
eine gesundheitsschädigende Wirkung auf den menschlichen Organismus aufweisen.
Dennoch könnten Veränderungen des Erbgutes nicht gänzlich ausgeschlossen
werden. Diese Erkenntnisse müssten Sie eigentlich beruhigen", meint Fitzner.
In Anbetracht der Sachlage sprach sich der Ausschuss für drei grundlegende
Regeln aus, nach welchen bei der Errichtung von zusätzlichen Sendeanlagen zu
verfahren ist. Demnach sollte die Festlegung der Standorte stets einvernehmlich
mit der Kommune erfolgen. In reinen Wohngebieten müsse grundsätzlich aufgrund
der nicht eindeutig geklärten gesundheitlichen Auswirkungen auf die Aufstellung
von Mobilfunkmasten verzichtet werden. Außerdem sollte die Mitnutzung von
Funkanlagen, die in den Nachbarorten bereits in Betrieb seien, geprüft werden,
bevor neue errichtet werden. "Wir müssen prüfen, was unbedingt sein muss",
so der Ausschussvorsitzende Herbert Franke.
Das letzte Wort hat jedoch immer – aufgrund der gesetzlichen
Versorgungsverpflichtung der Mobilfunkbetreiber – der Landkreis. Die Gemeinde
positioniert sich lediglich durch die Abgabe einer Stellungnahme. "Der Landkreis
akzeptiert aber in den meisten Fällen den Willen der Kommune", sagt Franke
gegenüber der MAZ.