Märkische Allgemeine Zeitung 03.03.07

Neue Masten für Mobilfunk geplant

Bauausschuss diskutierte Pro und Kontra

ELKE KÖGLER

KLEINMACHNOW Die Gemeinde braucht zusätzliche Mobilfunkmasten, doch keiner will sie haben – so der Tenor im Kleinmachnower Bauausschuss. Um die Versorgungssicherheit mit UMTS-Diensten zu gewährleisten sollen nämlich drei neue Sendemasten aufgestellt werden. Als Standorte sind die Bereiche Stolper Weg, Wasserwerk und Häckelstraße vorgesehen.

Die Ergebnisse einer Studie, die die physikalischen Ausbreitungsbedingungen sowie die Netzqualität erforscht, stellte Dieter B. Kunde, Sachverständiger von EMV Umwelt Consult, vor. Um eventuelle Versorgungslücken aufzudecken, wurden an allen drei Standorten Feldstärkemessungen durchgeführt. Nach Aussage von Kunde entspricht die Netzqualität an allen drei Messpunkten nicht den Erfordernissen des Marktes.

Im Bereich Stolper Weg beispielsweise ergaben Messungen an zehn verschiedenen Punkten, dass die Signale eine deutlich zu geringe Stärke aufweisen. Somit sei eine vernünftige Nutzung der UMTS-Dienste nicht möglich. "Völlig ausreichend ist jedoch eine Antenne auf einem Dach", sagt Experte Kunde. Die erforderliche Netzqualität könne in Kleinmachnow nur erreicht werden, wenn der Senderadius der Antennen auf 500 Meter verkürzt werde, erläutert er weiter. Eine höhere Anzahl an Anlagen in einem Gebiet mindere auch die erforderliche Sendeleistung jedes einzelnen Mastes. Damit sinke die Strahlenbelastung pro Station, die Funksignale sendet.

Über die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen sprach Rudolf G. Fitzner, Fachgruppenleiter Elektromagnetfelder der Berliner Charité. Aus wissenschaftlicher Sicht gäbe es keine Erkenntnisse darüber, dass Magnetfelder eine gesundheitsschädigende Wirkung auf den menschlichen Organismus aufweisen. Dennoch könnten Veränderungen des Erbgutes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese Erkenntnisse müssten Sie eigentlich beruhigen", meint Fitzner.

In Anbetracht der Sachlage sprach sich der Ausschuss für drei grundlegende Regeln aus, nach welchen bei der Errichtung von zusätzlichen Sendeanlagen zu verfahren ist. Demnach sollte die Festlegung der Standorte stets einvernehmlich mit der Kommune erfolgen. In reinen Wohngebieten müsse grundsätzlich aufgrund der nicht eindeutig geklärten gesundheitlichen Auswirkungen auf die Aufstellung von Mobilfunkmasten verzichtet werden. Außerdem sollte die Mitnutzung von Funkanlagen, die in den Nachbarorten bereits in Betrieb seien, geprüft werden, bevor neue errichtet werden. "Wir müssen prüfen, was unbedingt sein muss", so der Ausschussvorsitzende Herbert Franke.

Das letzte Wort hat jedoch immer – aufgrund der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Mobilfunkbetreiber – der Landkreis. Die Gemeinde positioniert sich lediglich durch die Abgabe einer Stellungnahme. "Der Landkreis akzeptiert aber in den meisten Fällen den Willen der Kommune", sagt Franke gegenüber der MAZ.