Maßnahmen des Antragvorschlages

(von der Gemeindevertretung am 29.04.2004 angenommen)

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1. Flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen       

 

Mit Ausnahme nachfolgend genannter Hauptstraßen, auf denen Tempo 50 zuge-

lassen ist, sollten alle übrigen Straßen in Tempo-30-Zonen einbezogen werden:

          Zehlendorfer Damm

          Hohe Kiefer

          Stolper Weg

          Thomas-Münzer-Damm

          Dreilindener Weg

          Stahnsdorfer Damm (von Einmündung Stolper Weg bis Schleuse)

          Ernst-Thälmann-Straße (Abschnitt zw. Zehlend. Damm bis Hohe Kiefer)

 

2. Errichtung von Querungshilfen zur Schulwegsicherung und zur Erhöhung der

    Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

 

           . Einmündung Ernst-Thälmann-Straße (Ampelanlage oder Kreisverkehr)

           . Kreuzung Puschkinplatz /Blachfeld (Bedarfsampel)

 

           . Bushaltestelle Max-Reimann-Straße (Bedarfsampel)

 

           . in Höhe Lange Reihe (Bedarfsampel)

           . in Höhe Seeberg (Bedarfsampel)

 

           . Kreuzung Ginsterheide (Bedarfsampel od. Zebrastreifen)

           . Kreuzung Höhe Apotheke (Zebrastreifen)

 

           . Kreuzung Auf der Breite / Im Kamp (Mittelinsel od. Zebrastreifen)

 

           . Querung in Höhe Hochwald (Bedarfsampel od. Zebrastreifen)

           . Querung in Höhe Heidefeld (Bedarfsampel od. Zebrastreifen)

 

           . Einmündung in die Ernst-Thälmann-Straße vom Süden

             Durch bauseitige Maßnahmen an der Straßendecke ist die Aufmerksamkeit

             für Fußgängerquerungen zu erhöhen.

 

3. Abschnittweise Anordnung von Tempo-30 auf Hauptverkehrsstraßen

 

           . Apotheke bis Hohe Kiefer

           . Ginsterheide bis Kapuzienerweg

 

 

4. Sanierung und Lückenschließung des Radwegenetzes

 

Die Lückenschließung ist für folgende Abschnitte vorzunehmen:

 

- Karl-Marx-Straße      Richtung Berlin

                                    Bannwald bis OdF-Platz /Hohe Kiefer

 

- Ernst-Thälmann-Straße /Rudolf-Breitscheid-Straße Schleusenweg bis OdF-Platz

- Stahnsdorfer Damm  Kreuzung Stolper Weg bis Schleusenbrücke

                                    → Kreuzung Stolper Weg bis Wattstraße

 

- Europark                   → ab Kreisel bis Stadtgrenze nach Berlin-Wannsee

 

 

5.  Stationäre Geschwindigkeitsmessungen

 

- Zehlendorfer Damm Höhe Driftkamp

- Ernst-Thälmann-Straße Höhe Elsternstieg

- Hohe Kiefer Höhe Toni-Stemmler-Club

 

 

6. Einschränkung des LKW- und Durchgangsverkehrs

 

-  Zur Entlastung von Durchgangsverkehr ist auf den Straßen Meiereifeld und   Uhlenhorst für Kraftfahrzeuge über 3,5 t die Durchfahrt zu untersagen (Verkehrs-

zeichen 253).

 

-  Zur Einschränkung des allgemeinen LKW-Durchgangsverkehrs ist durch den Fachbereich Bauen und Wohnen in Verbindung mit dem regionalen Verkehrskonzept eine Lösung zu erarbeiten.

 

 

 7. Überarbeitung des ÖPNV-Konzeptes

 

In Verantwortung des Fachbereiches Bauen und Wohnen ist unter Berücksichtigung des Verkehrsentwicklungkonzeptes des Landkreises PM bis 30.6.2004 ein ÖPNV-Konzept unter Berücksichtigung

- Öffnung der Schleusenbrücke

- S-Bahnanschluß in Teltow

- nutzerfreundliche Taktzeiten

zu erbeiten.

 

 

8.  Kreisverkehre an geeigneten Stellen

 

Nach Auffassung der Einreicher des Antrages bieten sich langfristig folgende Kreuzungsbereiche zur Umgestaltung als Kreisverkehr an:

- Kreuzung Stolper Weg /Hohe Kiefer

- Einmündung Ernst-Thälmann-Straße /Zehlendorfer Damm

 

 

9.  Bauseitige Maßnahmen zur Einhaltung Tempo-30 in den Wohngebieten

 

Der Fachbereich Bauen und Wohnen wird beauftragt über bauseitige Maßnahmen Untersuchungen anzustellen, um die Einhaltung der Tempo-30-Regelung in den Wohngebieten zu unterstützen. Dabei geht es vordergründig um Straßen, die als Ausweich von Hauptstraßen genutzt werden, wie z. B. Karl-Marx-Straße; Stahnsdorfer Damm; Heidefeld, Meiereifeld.

Die Untersuchungsergebnisse sind dem Ausschuß für Umwelt und Verkehr bis

31.8.2004 vorzustellen.

 

 

10. Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Verkehrsregeln

Für die Kontrolle zur Einhaltung der realisierten verkehrsberuhigenden Maßnahmen

und der Vorgaben gemäß Straßenverkehrsordnung ist durch das Ordnungsamt

bis 30.6.2004 eine Konzeption zu erarbeiten, die auch die Wochenenden mit einbezieht.