Hortsituation in der GS "Am Seeberg"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Nachgang zu unserer Anfrage in der Bürgerfragestunde der letzten Gemeinderatssitzung zum Thema "Hort am Hochwald" möchten wir auf diesem Wege noch einmal an Sie, die Gemeinde und den Kitaverbund herantreten.

Wir haben Ihrer Antwort auf unsere Frage, warum bis heute keine Sanierungsarbeiten in den Horträumen begonnen wurden, entnommen, dass nun endlich ein selbständiges Beweisverfahren ("Beweissicherungsverfahren") in Gang gesetzt wurde, dessen Ausgang jedoch noch einige Monate auf sich warten lassen kann. Daraus können wir eigentlich nur den Schluss ziehen, dass schon dieses Verfahren, dessen Notwendigkeit auf der Hand liegt, mit einer monatelangen Verspätung in Gang gesetzt wurde, handelt es sich dabei doch um ein Eilverfahren, welches üblicherweise und nach seinem Sinn und Zweck innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein sollte.

Selbstverständlich haben wir Verständnis dafür, dass die Gemeinde zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber den Firmen, die für die fehlerhafte Dachkonstruktion verantwortlich sind, ein solches Verfahren vor Beseitigung der Schäden durchführen muss, dies folgt schon aus den haushaltsrechtlichen Verpflichtungen.

Dies kann aber nicht dazu führen, dass die andere Seite der Medaille - nämlich die praktischen Auswirkungen auf die räumliche Situation im Hort - vollkommen übersehen wird. Wir Eltern haben mit dem Kitaverbund verbindliche Verträge über die Betreuung unserer Kinder im Hort am Hochwald. Die Gemeinde - genauer gesagt: der Eigenbetrieb der Gemeinde "Kitaverbund" als unser Vertragspartner - trägt die Verantwortung dafür, dass die aus dem Vertrag folgenden Verpflichtungen zu Kinderbetreuung erfüllt werden. Von einer Vertragserfüllung kann aber schon seit Monaten nicht ansatzweise die Rede sein.

Die Kinder müssen seit Januar in den Klassenräumen "betreut" werden. Es gibt dort nur eine Notausrüstung an Spielzeugen, es ist keine ausreichende Küche vorhanden, durch die räumliche Enge kommt es zu zunehmenden Aggressionen der Schüler untereinander. Manche Eltern holen ihre Kinder notgedrungen schon seit Wochen bereits mittags ab, weil sie beobachten, dass ihre Kinder unter Stress geraten, angespannt, aggressiv werden. Die Horterzieher berichten schon seit Wochen, dass eine ausreichend ruhige Arbeitsatmosphäre zur Anfertigung der Hausaufgaben in dieser Situation praktisch nicht mehr herzustellen ist. Mangels ausreichenden Materials kann seitens des Hortes auch eine sinnvolle Beschäftigung kaum angeboten werden. Vielmehr findet kaum mehr als eine "Verwahrung" der Kinder statt. Zunehmend beobachten wir, dass die Kinder mangels anderer Beschäftigungsmöglichkeiten nachmittags vor dem Fernseher sitzen. Es fehlt teilweise sogar an einer ausreichenden Versorgung mit Getränken. Von vielen Eltern haben wir gehört, dass die schulischen Leistungen ihrer Kinder seit Bestehen dieser Situation deutlich abgesackt sind. Dies ist vor allem für Kinder, die kurz vor dem Übergang auf eine weiterführende Schule stehen, möglicherweise mit weitreichenden Nachteilen verbunden.

Sie sehen, dass wir hier nicht über hinzunehmende kleinere Unbequemlichkeiten reden, sondern dass es hier inzwischen zu einer nicht länger tragbaren Situation gekommen ist, deren sofortige Beseitigung wir nunmehr nachdrücklich einfordern, nachdem wir auch aus Ihrer Stellungnahme am vergangenen Donnerstag nicht den Eindruck gewinnen konnten, dass außer der finanziellen Seite und dem Vertragsverhältnis zw. Gemeinde und Baufirmen erkannt wird, dass es hier auch um äußerst wichtige Interessen von ca. 140 Kleinmachnower Kindern und deren Familien sowie der gesamten Mitarbeiterschaft des Hortes am Hochwald geht; auch insoweit bestehen aber vertragliche Verpflichtungen der Gemeinde, die nicht unter Hinweis auf andere Vertragsverhältnisse, mit denen wir gar nichts zu tun haben, schlichtweg unter den Tisch gekehrt werden können. Wenn der Gemeinde die Vertragserfüllung in den eigentlichen Räumen längerfristig nicht möglich ist, muss sie sich um angemessene Ersatzbeschaffung kümmern. Das ist der Inhalt der vertraglichen Verpflichtung aus den Hortverträgen. Daneben möchten wir auch auf Ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten des Kitaverbundes hinweisen, die ebenfalls unter extrem schwierigen Bedingungen ihre Arbeit tun müssen.

Wir haben beschlossen, unserer Forderung nach sofortigem Handeln seitens der Gemeinde durch eine Kürzung unserer Hortbeiträge um 50 % Nachdruck zu verleihen. Soweit uns bekannt ist, haben einzelne Eltern diesen Weg bereits beschritten und bekamen als einzige Reaktion des Kitaverbundes daraufhin die Aufforderung, die "fehlenden Beträge" nachzuzahlen. Sie werden aber wissen, dass die Kürzung der Hortbeiträge unter den gegebenen Umständen der geltenden Rechtslage entspricht, denn auch auf Verträge von Privatleuten mit der öffentlichen Hand, die als öffentlich-rechtliche Verträge einzuordnen sind, ist über die §§ 56, 62 VwVfG das BGB-Vertragsrecht anwendbar, insbes. die §§ 320 ff. BGB (Zurückbehaltungsrecht im Falle der Nichterfüllung durch den Vertragspartner).

Der Hortvertrag ist als ein Austauschvertrag einzuordnen, in dem die Elternschaft Hortgebühren als Gegenleistung für eine pädagogisch sinnvolle Kinderbetreuung im Anschluss an die Schultage zahlt. Die Leistung des Kitaverbundes wird zur Zeit absolut unzureichend erbracht, wie Sie aus der vorstehenden Schilderung entnehmen können. Aus diesem Grunde erhalten wir nicht ansatzweise eine Leistung, die nach dem Vertrag unserer Gegenleistung entspricht. Zweifelsfrei sind wir daher berechtigt, die vollständige Vertragserfüllung durch die Gemeinde durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gem. § 320 BGB zu erzwingen. Es hilft daher nicht weiter, gekürzte Beträge nachzufordern, sondern es muss endlich dafür gesorgt werden, dass auch die Gemeinde ihren Vertragsteil erfüllt.

Es ist nicht das Ziel dieses Schreibens, eine Einigung auf verringerte Hortgebühren herbeizuführen; wir zahlen die Hortgebühren (die im Kleinmachnow im übrigen exorbitant hoch sind !) gerne und vollständig, wenn wir eine angemessene Gegenleistung dafür bekommen. Viel wichtiger ist uns, dass die Hortsituation sich für unsere Kinder und die Mitarbeiter des Hortes in naher Zukunft und nicht erst im nächsten Jahr wieder erträglich gestaltet und die Gemeinde nach monatelanger Untätigkeit endlich die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

Hierzu schlagen wir vor, dass Ersatzräume zur Verfügung gestellt werden; falls dies innerhalb vorhandener Gebäude nicht möglich ist, könnten z.B. Container - ggf. auf dem Parkplatz vor der BBIS-Sporthalle - aufgestellt werden. Uns ist bekannt, dass solche Container z.B. während der Bauphase in der Eigenherd-Schule schon erfolgreich verwendet worden sind. Auch die Waldorfschule und Phorms (Privatschule Goerzallee) haben lange Zeit erfolgreich mit derartigen Containern gearbeitet. Die Kosten dafür wären im Übrigen ein sog. Mangelfolgeschaden und von dem Verursacher des Baumangels zu tragen, so dass auch das zu erwartende Argument, die Kosten solcher Container könnten von der Gemeinde nicht getragen werden, nicht durchgreifen wird. Wir erwarten, dass bis spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres in geeigneter Form Abhilfe geschaffen wird.

Es gibt mithin Möglichkeiten, zu handeln. Einen sachlichen Grund, jedes Handeln bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben, wenn nach Abschluss der Beweissicherung ein Vergleich ausgehandelt sei - wie im Informationsschreiben v. 17.5.2010 seitens der Gemeinde angekündigt - , gibt es dagegen nicht. Vielmehr werden hier zwei Vertragsverhältnisse miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Das ist rechtlich nicht haltbar und einer Gemeinde, die noch vor wenigen Jahren als die kinderfreundlichste in Brandenburg ausgezeichnet worden ist, nicht würdig.

Wir bitten Sie, bis zum 1. Juni 2010 zu unserem Anliegen Stellung zu nehmen; wir stehen auch gern für einen Gesprächstermin im Rathaus zu Verfügung.

Unsere Kinder nehmen Schaden, wenn Sie bei Ihrer Auffassung bleiben, dass es zumutbar sei, noch bis zum Jahresende ohne geeignete Horträum